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Transport und Lagerung
WARNUNG!
Bruch der Druckluftflasche aufgrund unsachgemäßer Verpackung!
Unzureichende Verpackung kann bei Transport und Lagerung zu Beschädigungen der Druckluftflaschen führen. Starke
Beschädigungen können Unfälle und den Bruch der Druckluftflasche verursachen und zu schweren Verletzungen oder
zum Tod führen.
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Verwenden Sie ausreichend stabile Verpackungen (z. B. Paletten, Kartons, Kisten) zur Verpackung der
Druckluftflasche.
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Verwenden Sie ausreichend stabile Verpackungen, die den Transport- und Lagerbedingungen standhalten.
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Bei der Auswahl geeigneter Verpackungsmethoden muss auch das Gewicht der Druckluftflasche berücksichtigt
werden.
Die Nichtbeachtung dieser Warnungen kann zu schweren Verletzungen oder zum Tod führen.
HINWEIS
Einfrieren der Druckluftflasche und Ausfall des Atemschutzgeräts aufgrund hoher Luftfeuchtigkeit!
Unzulässig hohe Feuchtewerte können zum Einfrieren der Druckluftflasche und zum Ausfall des Atemschutzgerätes
während der Benutzung führen. Schwankungen der Lagertemperatur können zur Kondenswasserbildung führen.
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Schützen Sie die Druckluftflasche vor Feuchtigkeit.
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Dichten Sie den Flaschenanschluss ab, damit keine Feuchtigkeit eindringen kann.
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Treffen Sie bei Lagerung im Freien zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen.
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Schließen Sie die Ventile leerer Druckluftflaschen.
3.1
Transport
Transportanweisungen
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Werfen, schlagen, ziehen oder rollen Sie die Druckluftflasche nicht.
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Lassen Sie die Druckluftflasche nicht unbeaufsichtigt auf dem Boden liegen.
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Wenden Sie an der Druckluftflasche keine Gewalt an.
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Sichern Sie die Druckluftflasche gegen Verrollen, Verschieben oder Fallen.
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Transportieren Sie die Druckluftflasche in einer sicheren Position.
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Achten Sie darauf, dass andere Teile der Ladung nicht gegen die Druckluftflasche schlagen.
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Halten Sie die Druckluftflasche niemals am Ventilhandrad, sondern nur am Ventilgehäuse. Andernfalls besteht die
Gefahr einer unbeabsichtigten Öffnung des Flaschenventils.
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Beim Transport im Flaschenwagen empfiehlt sich die aufrechte Position (Flaschenventil nach oben). Dadurch
verringert sich die Gefahr von Ventilschäden durch Sturz oder seitlichen Aufprall.
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Beim Transport auf öffentlichen Straßen unterliegen Druckluftflaschen, die mit mehr als 2 bar Druck gefüllt sind,
den Gefahrgutvorschriften der GGVSE und der ADR. Die Druckluftflaschen bzw. die Transportverpackungen
müssen mit dem Gefahrenetikett Nr. 2.2
gekennzeichnet sein(siehe Abschnitt 5.2.2.2 ADR).
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Die Teile einer Gefahrgutladung müssen so auf einem Fahrzeug untergebracht und gesichert werden, dass es nicht
zu Bewegungen kommt, welche die Lage der Druckluftflaschen verändern oder zu einer Beschädigung der
Druckluftflaschen führen können. Bei Verwendung von Transporthilfsmitteln (z. B. Gurten oder Bändern) dürfen
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