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Beteiligte Gewerke - Buderus Logatherm WPS K-1 Betriebsanleitung

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Auslegung von Wärmepumpen
• DIN VDE 0700
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch
und ähnliche Zwecke
• DVGW-Arbeitsblatt W101-1, Ausgabe: 1995-02
Richtlinie für Trinkwasserschutzgebiete; Schutzgebie-
te für Grundwasser
• DVGW-Arbeitsblatt W111-1, Ausgabe: 1997-03
Planung, Durchführung und Auswertung von Pump-
versuchen bei der Wassererschließung
• EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz)
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wär-
mebereich
• Energieeinsparverordnung EnEV, Ausgabe: 2009
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz
und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
• Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und
Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von
Abfällen, Ausgabe: 2004-01
• ISO 13256-2, Ausgabe: 1998-08
Wasser-Wärmepumpen – Prüfung und Bestimmung
der Leistung – Teil 2: Wasser/Wasser- und Sole/Was-
ser-Wärmepumpen
• Landesbauordnungen
• TAB
Technische Anschlussbedingungen des jeweiligen
Versorgungsunternehmens
• Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung –
Druckbehälter
• VDI 2035 Ausgabe: 2005-12: Vermeidung von Schä-
den in Warmwasser-Heizungsanlagen, Steinbildung in
Trinkwassererwärmungs- und
Warmwasser-Heizungsanlagen
• VDI 2067, Ausgabe: 2000-09
Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen
• VDI 2081 Blatt 1, Ausgabe: 2001-07 und Blatt 2,
Ausgabe: 2005-05
Geräuscherzeugung und Lärmminderung in raumluft-
technischen Anlagen
• VDI 4640, Ausgabe: 2000-12
Thermische Nutzung des Untergrundes
• VDI 4650 Blatt 1, Ausgabe: 2003-01
Berechnung von Wärmepumpen, Kurzverfahren zur
Berechnung der Jahresaufwandszahlen von Wärme-
pumpenanlagen, Elektrowärmepumpen zur Raum-
heizung
• Wasserhaushaltsgesetz, Ausgabe: 2002-08
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
• Österreich:
– ÖVGW-Richtlinien G 1 und G 2 sowie regionale Bau-
ordnungen
– ÖNORM EN 12055, Ausgabe: 1998-04
Flüssigkeitskühlsätze und Wärmepumpen mit elek-
trisch angetriebenen Verdichtern – Kühlen – Defini-
tionen, Prüfung und Anforderungen
• Schweiz:
SVGW- und VKF-Richtlinien, kantonale und örtliche
Vorschriften sowie Teil 2 der Flüssiggasrichtlinie
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4.12

Beteiligte Gewerke

Soll eine Heizungsanlage mit Wärmepumpe errichtet
werden, sind verschiedene Gewerke daran beteiligt:
• Installateur zur Auslegung und Errichtung der Wärme-
pumpe und der Heizungsanlage
• Bohrunternehmen zum Erschließen der Wärmequelle
• Elektriker zum Anschluss an die Stromversorgung
Installateur als Generalunternehmer
Damit der Bauherr nur einen Ansprechpartner während
der gesamten Errichtung der Wärmepumpenanlage hat,
übernimmt der Installateur die Funktion eines General-
unternehmers. Er vergibt und koordiniert die Arbeiten
und nimmt die einzelnen Gewerke ab.
In Absprache mit dem Bauherrn reicht der Installateur
die wasser- und bergbaurechtlichen Anträge ein und
meldet die Wärmepumpe beim Energieversorgungsun-
ternehmen an.
Der Installateur berechnet die Auslegung der Wärme-
pumpe und liefert die Auslegungsdaten an Bohrunter-
nehmen und Elektriker.
Ist die Wärmequelle vom Bohrunternehmen erschlossen,
liefert und montiert der Installateur die Wärmepumpe
und das erforderliche Zubehör. Er übernimmt die Ausle-
gung der Heizungsanlage und der entsprechenden Heiz-
flächen, Verteiler, Heizungspumpen und Rohrleitungen.
Er montiert und prüft die Heizungsanlage, nimmt sie in
Betrieb und erklärt dem Bauherrn die Funktion.
Bohrunternehmen
Das Bohrunternehmen dimensioniert die Bohrung ge-
mäß den Daten, die der Installateur geliefert hat. Danach
führt das Bohrunternehmen die Tiefbohrung aus, liefert
und installiert die Erdwärmesonde und verfüllt das Bohr-
loch. Das Unternehmen dokumentiert alle Arbeitsschrit-
te. Die Dokumentation enthält auch ein geologisches
Schichtenverzeichnis des Bohrlochs, die Art, Anzahl und
Tiefe der Sonden sowie die Dimensionierung der Rohr-
leitungen. Auch ein Prüfbericht der abschließenden
Druckprüfung gehört zu den Dokumenten.
Abschließend liefert und verlegt das Unternehmen die
horizontalen Leitungen zum Hausanschluss und übergibt
die Anlage an den Installateur.
Elektriker
Der Elektriker stellt den Zählerantrag und liefert dem In-
stallateur Daten über die Sperrzeiten des EVU, die dieser
für die Auslegung der Wärmepumpe benötigt. Er verlegt
die erforderlichen Last- und Steuerleitungen, richtet die
Zählerplätze für Mess- und Schalteinrichtungen und
schließt die gesamte Heizungsanlage elektrisch an.
Bereits im Vorfeld ist mit dem örtlichen EVU zu klären,
ob das Stromnetz die Anlaufströme der Wärmepumpe
tragen kann.
Sole-Wasser-Wärmepumpe – 6 720 820 777 (2017/01
)

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