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Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz - Eewärmeg - Buderus Logatherm WPS K-1 Betriebsanleitung

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4.3
Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz – EEWärmeG
Wen und zu was verpflichtet das Gesetz?
Eigentümer von neu zu errichtenden Wohn- und Nicht-
wohngebäuden müssen ihren Wärmebedarf anteilig mit
erneuerbaren Energien decken. Diese Nutzungspflicht
trifft alle Eigentümer, d. h. Privatpersonen, Staat oder
Wirtschaft und gilt auch Mietobjekten. Genutzt werden
können alle Formen von erneuerbaren Energien. Wer kei-
ne erneuerbaren Energien einsetzen will, kann andere
klimaschonende Maßnahmen, die so genannten Ersatz-
maßnahmen ergreifen: stärkere Dämmung der Gebäude,
Wärme aus mit regenerativen Brennstoffen betriebenen
Fernwärmenetzen beziehen oder Wärme aus Kraft-Wär-
me-Kopplung (KWK) nutzen.
Wann muss das Gesetz eingehalten werden?
Das Gesetz ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten und
muss grundsätzlich eingehalten werden bei allen Neu-
bauten, die nach diesem Datum errichtet werden.
Welche Energien sind erneuerbare Energien im Sinne
des Gesetzes?
Erneuerbare Energien im Sinne des Wärmegesetzes
sind:
• Solare Strahlungsenergie
• Biomasse
• Geothermie und
• Umweltwärme
Keine erneuerbare Energie im Sinne des Wärmegesetzes
ist Abwärme. Sie soll jedoch ebenfalls genutzt werden
und wird daher als Ersatzmaßnahme anerkannt. Jeder
Eigentümer eines neuen Gebäudes muss seinen Gesamt-
wärmeenergiebedarf (Heizungs-, Trinkwasserwärme-
und ggf. Kälteenergiebedarf einschließlich aller Verluste
aber ohne den Hilfsenergiebedarf) in Abhängigkeit von
der konkret genutzten Energiequelle mit einem festge-
legten Anteil durch erneuerbare Energien decken.
Was ist bei Geothermie zu beachten?
Die Geothermie gibt es in 2 Varianten: die Tiefengeother-
mie und die erdoberflächennahe Geothermie. Die Tie-
fengeothermie fördert Wärme aus großen Tiefen (400 m
und tiefer) an die Erdoberfläche. Das hat meist den Vor-
teil eines direkt nutzbaren Temperaturniveaus. Bei der
erdoberflächennahen Geothermie wird die Wärme aus
geringer Tiefe gewonnen, die dann mithilfe einer Wärme-
pumpe auf die gewünschte Temperatur gebracht wird.
Wer seine Nutzungspflicht mit Geothermie erfüllen will,
muss mindestens 50 % seines Gesamtwärmeenergiebe-
darfs auf diese Weise decken. Zusätzlich müssen – je
nach eingesetzter Technologie – bestimmte Jahresar-
beitszahlen eingehalten und Wärmemengenzähler einge-
baut werden.
Was ist bei Umweltwärme zu beachten?
Umweltwärme ist natürliche Wärme, die der Luft oder
dem Wasser entnommen werden kann. Zur Erfüllung der
Nutzungspflicht muss der Gesamtwärmeenergiebedarf
des neuen Gebäudes zu mindestens 50 % daraus ge-
deckt werden. Wird die Umweltwärme mithilfe einer
Wärmepumpe genutzt, gelten die gleichen technischen
Randbedingungen wie bei der Nutzung von Geothermie.
Sole-Wasser-Wärmepumpe – 6 720 820 777 (2017/01)
Auslegung von Wärmepumpen
Zu was verpflichtet das Wärmegesetz?
Ein Gebäudeeigentümer, dessen Gebäude unter den An-
wendungsbereich des Gesetzes fällt, muss seinen Wär-
meenergiebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien
decken. Wärmeenergiebedarf beschreibt in der Regel
die Energie, die man zum Heizen, zur Erwärmung des
Nutzwassers und zur Kühlung benötigt.
Gebäudeeigentümer können beispielsweise einen be-
stimmten Anteil ihrer Wärme aus Solarenergie decken.
Das Gesetz stellt hierbei auf die Größe des Kollektors
2
ab. Dieser muss 0,04 m
fläche (definiert nach Energieeinsparverordnung
(EnEV)) aufweisen, wenn es sich bei dem betreffenden
Gebäude um ein Gebäude mit höchstens 2 Wohnungen
handelt. Hat das Haus also eine Wohnfläche von 100 m
2
muss der Kollektor 4 m
groß sein. In Wohngebäuden ab
3 Wohneinheiten muss nur noch eine Kollektorfläche von
2
2
0,03 m
pro m
beheizter Nutzfläche installiert werden.
Für alle anderen Gebäude gilt: Wird solare Strahlungs-
energie genutzt, muss der Wärmebedarf zu mindestens
15 % hieraus gedeckt werden – eine Option, die auch Ei-
gentümern von Wohngebäuden zusteht.
Wer feste Biomasse, Erdwärme oder Umweltwärme
nutzt, muss seinen Wärmebedarf zu mindestens 50 %
daraus decken. Das Gesetz stellt aber bestimmte ökolo-
gische und technische Anforderungen, z. B. bestimmte
Jahresarbeitszahlen beim Einsatz von Wärmepumpen.
Nach VDI 4650 Blatt 1 (2008-09) muss für eine Sole-Was-
ser-Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl von mindesten
3,8 erreicht werden.
Gibt es alternative Lösungen?
Nicht jeder Eigentümer eines neuen Gebäudes kann auf-
grund baulicher oder anderer Gegebenheiten erneuerba-
re Energien nutzen und nicht immer ist der Einsatz
erneuerbarer Energien auch sinnvoll. Deshalb hat der
Gesetzgeber andere Maßnahmen vorgesehen, die ähn-
lich klimaschonend sind.
Zu diesen Ersatzmaßnahmen zählen:
• Die Nutzung von Abwärme
• Die Nutzung von Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-
anlagen
• Der Anschluss an ein Netz der Nah- oder Fernwärme-
versorgung, das anteilig aus erneuerbaren Energien
oder aus Kraft-Wärme-Kopplung gespeist wird
• Die verbesserte Dämmung des Gebäudes.
2
Fläche pro m
beheizter Nutz-
4
2
,
41

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