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Schutz Gegen Gefährliche Körperströme; Schutzschaltung; Einsatzmöglichkeit; Betrieb Im Freien - Geko EISEMANN 250000 ED-S/DEDA Bedienungsanleitung

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4.2 Schutz gegen gefährliche Körperströme (DIN VDE 0100, T 551)
Es wird serienmäßig die Schutzmaßnahme „Schutztrennung mit Potentialausgleich" angewendet. Die Außenleiter und der Mittelpunktleiter dürfen nicht geerdet werden und nicht mit dem Schutzleiter /
Potentialausgleichsleiter (PA) verbunden sein. Der Potentialausgleich muß lückenlos durchgeführt sein (Stromerzeuger - Leitungen - Verbraucher). Zur Ableitung statischer Aufladungen ist eine Erdung des
Gehäuses zulässig. Soll der Stromerzeuger in ein bestehendes Netz (TN-Netz) einspeisen, muß die Schutzmaßnahme des Netzes wirksam bleiben oder es muß eine wirksame Schutzmaßnahme
geschaffen werden. Werden die für die vorliegende Verbraucheranlage erforderlichen Kurzschlußströme vom Generator nicht erbracht oder liegt ein Leitungsnetz mit einem Gesamtwiderstand > 1,5 Ω
vor, so ist eine von Auslösestrom und Leitungslänge unabhängige Schutzmaßnahme vorzusehen (z.B. FI-Schutzschaltung). Ist der Stromerzeuger mit Fehlerstromschutzschaltung zur Verwendung in TN-
Netzen versehen, ist auf die erforderliche Erdung mit dem von der gewählten Schutzmaßnahme abhängigen maximalen Erdungswiderstand zu achten. Die verantwortliche Ausführung obliegt der
Elektrofachkraft. Jede Schutzmaßnahme ist bei Inbetriebnahme von der Fachkraft auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.

4.3 Schutzschaltung

Die Stromerzeuger sind mit Leitungsschutzschaltern bzw. einem Leistungsschutzschalter ausgerüstet. Vor einer Wiederinbetriebnahme müssen die Ursachen, die zur Abschaltung geführt haben, beseitigt
werden.
5.
Einsatzmöglichkeit

5.1 Betrieb im Freien

Die Stromerzeuger sollten nach Möglichkeit im Freien betrieben werden. Somit ist eine bestmögliche Zu- und Abluft gewährleistet. Ideal für den Einsatz des Stromerzeugeraggregates ist ein freier unver-
bauter Platz im Umkreis von 5m. Innerhalb dieser Zone darf kein brennbares oder explosives Material, wie Kraftstoff etc. gelagert werden. Das Gerät sollte auf einem waagerechten Untergrund stehen,
eine Schräglage bis maximal 25° ist möglich. Der Stromerzeuger kann vor direkter Sonnenbestrahlung mittels Schutzdach geschützt werden, wenn dadurch die Zu- und Abluft nicht beeinträchtigt wird.
5.2 Stationärer Einsatz in geschlossenen Räumen
Stromerzeuger in geschlossenen Räumen verlangt die Berücksichtigung von Erlassen der verschiedensten Behörden wie in Deutschland z.B.
- Landesbauordnungen (LBO)
- Runderlasse der Länderministerien
- DIN 18600 „Richtlinien für Bau und Betrieb
von Versammlungsstätten"
- Regionale TÜV-Vorschriften
- VDE 0100 und VDE 0108 Vorschriften für elektrische Anlagen in Versammlungsstätten.
HINWEIS: Grundsätzlich sind die geltenden Vorschriften am Ort der Installation zu beachten.
Beim Einsatz in geschlossenen Räumen muß für die ungehinderte Zuluft (Überhitzungsschäden am Gerät) und für die Abluft (Vergiftungsgefahr) gesorgt werden. Der Raum muß trocken, sauber und
staubgeschützt sein. Hier dürfen keine brennbaren Materialien gelagert werden. Für die Führung der Abgase ist wegen des giftigen Kohlenmonoxid größte Sorgfalt zu hegen. Die flexiblen
Abgasschläuche sind grundsätzlich nicht gasdicht, so daß giftiges Kohlenmonoxyd entweichen kann. Deshalb muß die Konzeption und Ausführung solcher Anlagen dem Fachmann zur Ausführung über-
lassen werden.
- Durchführungsverordnungen zur LBO
- Tech. Verordnungen über brennbare Flüssigkeiten (TVbF)
- EVU-Richtlinien
- Garagenverordnungen
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