Vor dem Einschalten der Zapfwelle:
Sicherstellen, dass alle Schutzeinrichtungen angebracht und in Schutzposition gebracht
sind.
Sicherstellen, dass sich niemand im Gefahrenbereich der Zapfwelle und der Gelenkwelle
befindet.
Wenn die Antriebe nicht benötigt werden, die Antriebe ausschalten.
Gefahrenbereich zwischen Traktor und Maschine
Bei Aufenthalt zwischen Traktor und Maschine können Personen durch Wegrollen des Traktors,
Unachtsamkeit oder durch Maschinenbewegungen schwer verletzt oder getötet werden:
Vor allen Arbeiten zwischen Traktor und Maschine: Die Maschine stillsetzen und sichern,
siehe
Seite 24. Dies gilt auch für kurzzeitige Kontrollarbeiten.
Wenn der Kraftheber betätigt werden muss, alle Personen aus dem Bewegungsbereich des
Krafthebers fernhalten.
Gefahrenbereich fortschleudernde Gegenstände
Erntegut und Fremdkörper können geschossartig fortgeschleudert werden und Personen
verletzen und töten.
Vor dem Starten der Maschine alle Personen aus dem Gefahrenbereich der Maschine
verweisen.
Wenn sich Personen im Gefahrenbereich der Maschine befinden, Antriebe und Dieselmotor
sofort ausschalten.
Gefahrenbereich bei eingeschaltetem Antrieb
Bei eingeschaltetem Antrieb besteht Lebensgefahr durch sich bewegende Maschinenteile.
Personen dürfen sich nicht im Gefahrenbereich der Maschine aufhalten.
Vor dem Starten der Maschine alle Personen aus dem Gefahrenbereich der Maschine
verweisen.
Wenn eine gefährliche Situation entsteht, Antriebe sofort ausschalten und Personen aus
dem Gefahrenbereich verweisen.
Gefahrenbereich durch nachlaufende Maschinenteile
Wenn Maschinenteile nachlaufen, können Personen schwer verletzt oder getötet werden.
Nach dem Ausschalten der Antriebe laufen die folgenden Maschinenteile nach:
•
Gelenkwellen
•
Mähscheiben
•
Aufbereiter
•
Fördereinrichtungen
Die Maschine stillsetzen und sichern,
Erst an die Maschine herantreten, wenn alle Maschinenteile vollständig zum Stillstand
gekommen sind.
ActiveMow R 200
Original-Betriebsanleitung 150000521_04_de
Grundlegende Sicherheitshinweise
siehe
Seite 24.
Sicherheit
2
2.3
17