4.6
Prüfkessel
Die Regelbereiche wurden an speziellen Prüfkesseln gemäß EN
267 gemessen.
In Abb. 3 sind Durchmesser und Länge des Prüf- Verbrennungs-
raums angegeben.
4.6.1
Handelsübliche Kessel
Die Brenner mit Zugang durch die Tür sind nur für Brennkammer
mit Austritt der Verbrennungsabgase aus dem Kesselboden be-
stimmt (zum Beispiel drei Kesselzüge).
Max. Stärke der vorderen Kesselwand: 150 mm.
4.7
Verpackung - Gewicht
Die Brenner werden in Kartonverpackungen geliefert, Abmes-
sungen siehe Tab. D.
Das Gesamtgewicht des Brenners einschließlich Verpackung
wird aus Tab. D ersichtlich.
mm
RL 42 BLU
Technische Beschreibung des Brenners
A
B
C
1200
520
Beispiel:
Durchsatz 16 kg/h
Durchmesser 40 cm
Länge 1 m
Falls der Brenner in einer handelsüblich wesentlich kleineren
Brennkammer brennt, muß zunächst eine Probe durchgeführt
werden.
150 mm max.
Kg
42
Tab. D
9
D
D814
D1863
D88
Abb. 3
Abb. 4
Abb. 5
20023219