4.9
Prüfkessel
Die Brenner-Kessel Kombination stellt keine Probleme, wenn der
Kessel EG-zertifiziert ist und die Abmessungen seiner
Brennkammer denen im Diagramm (Abb. 3) ähnlich sind.
Wenn der Brenner stattdessen an einem Kessel ohne EG-
Zulassung und/oder mit deutlich kleineren Abmessungen der
Brennkammer als denen im Diagramm angegebenen angebracht
werden muss, sind die Hersteller zu befragen.
Technische Beschreibung des Brenners
11
Die
Regelbereiche
wurden
entsprechend der Norm EN 676 und EN 267 ermittelt.
In
der
Abb. 3
werden
Prüfbrennkammer angegeben.
Beispiel:
Leistung 350 Mcal/h (407 kW): Durchmesser 50 cm - Länge 1,5 m.
D
an
speziellen
Prüfkesseln
Durchmesser
und
Länge
D497
der
Abb. 3
20165122