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1.3

Ende der Lebensdauer

Die Europäische Union verfolgt mit ihrer Umweltpolitik insbesondere die Erhaltung, den
Schutz und die Verbesserung der Umweltqualität, den Schutz der Gesundheit und die
umsichtige und rationelle Nutzung natürlicher Ressourcen. Die Politik basiert auf dem
Vorsorgeprinzip und auf der Ergreifung von Vorsorgemaßnahmen, damit Umweltschäden
an ihrem Entstehungsort korrigiert werden.
Die getrennte Sammlung ist Voraussetzung für die Wiederverwendung und das Recycling
von Wertstoffen, die bei der Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte entstehen,
und notwendig zur Erreichung des hohen Standards im Gesundheits- und Umweltschutz,
den sich die Europäische Union zum Ziel gesetzt hat.
Insbesondere verlangen bestimmte Materialien und Komponenten von elektrischen und
elektronischen Altgeräten eine besondere Behandlung, da ihre unsachgemäße Behandlung
oder Entsorgung an Land, im Wasser oder in der Luft eine große Umwelt- und
Gesundheitsgefährdung darstellen würde.
Zur Erleichterung der Sammlung und Behandlung getrennt vom normalen Hausmüll sind
elektrische und elektronische Geräte mit dem folgenden Logo gekennzeichnet:
Nicht im Hausmüll entsorgen.
Verwenden Sie das beiliegende
Rücksende- oder Sammelsystem für
elektrische oder elektronische Wertstoffe.
Geräte, die nach folgendem Datum
produziert wurden: 13. August 2005.
Es ist gesetzlich verboten, Altgeräte außerhalb der zulässigen Entsorgungskanäle
zu entsorgen. Der Hersteller bittet Sie ebenfalls dringend, durch die aktive Teilnahme
an der Sammlung von Altgeräten zum Gemeinwohl und zu einer besseren Lebensqualität
für diese und zukünftige Generationen beizutragen.
Weitere Informationen zur ordnungsgemäßen Entsorgung dieses Produkts erhalten Sie bei
Ihrem Händler vor Ort.
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