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Gewährleistungsrecht - AsViva E3 Benutzerhandbuch

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GEWÄHRLEISTUNGSRECHT
Danke dass Sie der Qualität unserer Produkte vertrauen und sich für den Kauf eines Gerätes
von AsVIVA entschieden haben.
Wir richten uns nach dem zum 01. Januar 2002 geänderten europäischen Gewährleistungsrecht,
gemäß dessen steht Ihnen eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren zu.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe des Fitnessgerätes durch den Fachhändler.
Zum Nachweis des Kauf- bzw. Übergabedatums heben Sie bitte die Kaufbelege wie Rechnung und
Kassenzettel für die Dauer der Gewährleistungsfrist auf.
Neben der grundsätzlichen 2-jährigen Gewährleistungsfrist besteht ein sogenannte gesetzliche
Umkehr der Beweislast für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Übergabe des Produktes. Das be-
deutet, dem Verkäufer obliegt es bei Auftreten eines Fehlers zu beweisen,
dass der Fehler zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorhanden war und nicht durch
unsachgemäßen Gebrauch, funktionsbedingten Verschleiß oder Missbrauch entstanden ist.
1. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf:
alle Teile des Gerätes, die einem funktionsbedingten Verschleiß unterliegen, soweit es sich nicht
um Produktions- oder Materialfehler handelt.
Schäden, die durch unsachgemäße oder mangelhafte Pflege und nicht fachmännisch durchge-
führte Reparaturen, Umbauten oder den Austausch von Teilen entstehen.
Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch und höhere Gewalt enstehen.
2. Berechtigte Gewährleistungsansprüche liegen vor, wenn:
Der reklamierte Schaden oder Fehler zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden bereits vorhan-
den war.
Kein natürlicher oder funktionsbedingter Verschleiß Ursache für die Abnutzung oder Veränderung
des Produktes war ( siehe Liste Verschleißteile unter Garantiebedingungen! ).
Der Schaden oder Fehler nicht ursächlich dadurch entstanden ist, dass kein bestimmungsgemäßer
Gebrauch des Gerätes erfolgte.
Falls Sie Fragen zu Ihrem Fitnessgerät haben, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter der
Serviceabteilung gerne weiter (sehen Sie dazu bitte in den Gewährleistungsbestimmungen nach).
Wir wünschen Ihnen immer viel Freude!
Ihr AsVIVA Team
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