Chirurgische Eingriffe 5
Vorschriften zur Geräteverfolgung und Berichterstellung
Das HeartMate 3 Linksherzunterstützungssystem (LVAS) zählt zu den lebenserhaltenden
medizinischen Geräten und muss gemäß den Vorschriften der Zulassungsbehörden in anderen
Ländern nachverfolgt werden. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist obligatorisch. Des Weiteren
müssen alle mit dem Gerät mitgelieferten Formulare ausgefüllt und an Abbott zurückgesendet
werden. Außerdem müssen die Implantationscentren Abbott alle auftretenden Funktionsstörungen
des Geräts melden.
Linksherzunterstützungssystem (LVAS) HeartMate 3 – Gebrauchsanleitung
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