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Allgemeines; Bestimmungsgemäßer Einsatz - probst HVZ-GENIUS-II Betriebsanleitung

Hydraulische verlegezange
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Allgemeines

3
Allgemeines
3.1
Bestimmungsgemäßer Einsatz
Die hydraulische Verlegezange HVZ-GENIUS ist universell geeignet zur Verlegung aller marktüblichen
Verbundsteinverlegeeinheiten in Verbindung mit einem beliebigen Baggertyps ab 3,5 t Eigengewicht.
Seitens des Trägergerätes (Bagger), sind zwei voneinander getrennte hydraulische Steuerkreise (1x für HVZ-GENIUS u.
1x für Drehkopf) erforderlich.
Mit diesem Gerät kann jeweils eine Verbundsteinpaket-Lage abgegriffen und verlegt werden.
Es dürfen nur Steine einwandfreier Qualität gegriffen werden, sie dürfen keine "Füße, Bäuche und blinde
Abstandhalter" haben. Dieses kann ein Herausfallen einer kompletten Steinlage bewirken.
Voraussetzungen bei hydraulischem Antrieb (Arbeitshydraulik des Trägergerätes):
– Volumenstrom, nutzbar [l/min]: min. 25, optimal 35 bis 40, max. 80
– Betriebsdruck, nutzbar [bar]: min. 180, optimal 200, max. 320
– Rückstaudruck: max. 10 bar
Mindestbetriebsgewicht Bagger :
- ab ca. 3,5t (Betriebsgewicht kann je nach Baggertyp und Form variieren. Keine verbindlichen Angaben, muss im Einzelfall
abgestimmt werden.)
Das Gerät darf nur für den in der Bedienungsanleitung beschriebenen bestimmungsgemäßen Einsatz,
unter Einhaltung der gültigen Sicherheitsvorschriften und unter Einhaltung der dementsprechenden
gesetzlichen Bestimmungen und den der Konformitätserklärung verwendet werden.
Jeder anderweitige Einsatz gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist verboten!
Die am Einsatzort gültigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallvorschriften müssen zusätzlich
eingehalten werden.
Der Anwender muss sich vor jedem Einsatz vergewissern, dass:
das Gerät für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist
sich im ordnungsgemäßen Zustand befindet
die zu hebenden Lasten für das Heben geeignet sind
In Zweifelsfällen setzen Sie sich vor der Inbetriebnahme mit dem Hersteller in Verbindung.
ACHTUNG: Das Arbeiten mit diesem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen (➔ Kapitel
„Sicherheit im Betrieb")!
Es dürfen nur Steinelemente mit parallelen und ebenen Greifflächen gegriffen werden!
Ansonsten besteht Abrutschgefahr!
5140.0042
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DE

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