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Allgemeines; Bestimmungsgemäßer Einsatz - probst 53100420 Betriebsanleitung

Kabelkanal-versetzzange
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Allgemeines

2
Allgemeines
2.1
Bestimmungsgemäßer Einsatz
Das Gerät (KKV-20/30) darf ausschließlich zum Greifen, Transportieren und Versetzen von Kabelkanälen mit Lichterweite
von 200-300 mm verwendet werden!
Das Gerät (KKV-20/30) ist mit einer Einhängeöse ausgerüstet und kann daher auch an einem Hebezeug/Trägergerät wie
Bagger, Ladekran und der gleichen befestigt werden.
ACHTUNG: Das Arbeiten mit diesem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen! (➔ Kapitel
„Sicherheit im Betrieb" und „Begriffsdefinitionen")
Es dürfen nur Steinelemente mit parallelen und ebenen Greifflächen gegriffen werden!
Ansonsten besteht Abrutschgefahr!
NICHT ERLAUBTE TÄTIGKEITEN:
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten Zusatzvorrichtungen
gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!!
Tragfähigkeiten (WLL) des Gerätes dürfen nicht überschritten und Nennweiten/Greifbereiche dürfen nicht
überschritten bzw. unterschritten werden.
Alle nicht bestimmungsgemäßen Transporte mit dem Gerät sind strengstens untersagt:
das Transportieren von Menschen und Tieren.
das Greifen und Transportieren von Baustoffpaketen,
Gegenständen und Materialien, die nicht in dieser Betriebsanleitung
beschrieben sind.
das Anhängen von Lasten mit Seilen, Ketten o.ä. an dem Gerät,
außer an den dafür vorgesehenen Einhängeösen/-bolzen.
das Greifen von Greifgütern mit Verpackungsfolie, da dabei
Abgleitgefahr besteht.
das Greifen von Greifgütern mit Reibbeiwert mindernder Oberfläche
(z.B. abmehlende, behandelte, verschmutzte, angefrorene,
beschichtete, lackierte Oberflächen), da dies zur Verminderung des
Reibwertes zwischen Greifbacken und Greifgut führt →
Abgleitgefahr!
Abhilfe: Bei Verschmutzung jeglicher Art ist zwingend eine
Reinigung der Greifbacken und Oberfläche der Produkte im Bereich
der Greifbacken vor jedem Greifvorgang erforderlich!
das Greifen von Greifgütern, welche sich durch die Klemmkraft des
Greifgerätes verformen oder brechen können!
das Greifen von Greifgütern, welche sichtbare Beschädigungen
aufweisen oder durch ihr Eigengewicht brechen können.
das Greifen und Transportieren von konischen und runden
Greifgütern, da dabei Abgleitgefahr besteht. (Abbildung rechts)
Steinlagen, die „Füße", „Bäuche" oder „blinde Abstandshalter"
haben.
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