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Monatliche Wartungsarbeiten; Jährliche Prüfung (Inspektion Und Prüfung Während Des Betriebes); Entsorgung Des Gerätes - EWM PHW 100 Betriebsanleitung

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Wartung, Pflege und Entsorgung
Entsorgung des Gerätes
6.2.2

Monatliche Wartungsarbeiten

Kühlmittelsystem auf Verunreinigungen (Schlammablagerungen oder Trübung) prüfen. Bei Ver-
schmutzung Kühlmittelbehälter reinigen und Kühlmittel austauschen. Bei starker Verunreinigung muss
das Kühlsystem mehrmals durchgespült werden.
Kühlmittelfilter nicht reinigen, sondern (wenn vorhanden) austauschen!
Elektrische Leitfähigkeit des Kühlmittels prüfen. Wenn leitend, Kühlmittel austauschen.
Zustand der Dichtungsringe (Schweißbrenner/Anschlüsse) prüfen. Gegebenfalls ersetzen.
Dichtungsringe immer mit entsprechendem Schierstoff einsetzen!
Zerlegen und überprüfen des Plasmaschweißbrenners sowie des Elektrodenspannmoduls. Gegebe-
nenfalls reinigen. Bei Verschmutzungen Gefahr von Hochfrequenzüberschlägen!
6.2.3
Jährliche Prüfung (Inspektion und Prüfung während des Betriebes)
Es ist eine Wiederholungsprüfung nach Norm IEC 60974-4 „Wiederkehrende Inspektion und Prüfung"
durchzuführen. Neben den hier erwähnten Vorschriften zur Prüfung sind die jeweiligen Landesgesetze
bzw. -vorschriften zu erfüllen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beiliegenden Broschüre "Warranty registration" sowie un-
serer Information zu Garantie, Wartung und Prüfung auf
6.3
Entsorgung des Gerätes
Sachgerechte Entsorgung!
Das Gerät enthält wertvolle Rohstoffe die dem Recycling zugeführt werden sollten und elektro-
nische Bauteile die entsorgt werden müssen.
Nicht über den Hausmüll entsorgen!
Behördliche Vorschriften zur Entsorgung beachten!
Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen gemäß europäischer Vorgaben (Richtlinie
2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte) nicht mehr zum unsortierten Siedlungsabfall ge-
geben werden. Sie müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist auf
die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin.
Dieses Gerät ist zur Entsorgung, bzw. zum Recycling, in die hierfür vorgesehenen Systeme der Ge-
trenntsammlung zu geben.
In Deutschland ist laut Gesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltver-
trägliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)) ein Altgerät einer vom unsortier-
ten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
(Kommunen) haben hierzu Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten
kostenfrei entgegengenommen werden.
Informationen zur Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten erteilt die zuständige Stadt-, bzw. Ge-
meindeverwaltung.
Darüber hinaus ist die Rückgabe europaweit auch bei EWM-Vertriebspartnern möglich.
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www.ewm-group.com
!
099-008232-EW500
26.05.2020

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