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Höhe: 0 bis 10,668 km (0 bis 35.000 Fuß)
Einhaltung von Vorschriften:
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ISO 10993-1: 2018 Biologische Beurteilung von Medizinprodukten – Teil 1: Beurteilung und
Prüfungen im Rahmen eines Risikomanagementsystems
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ETS 300 019-2-1 Geräte-Entwicklung; Umgebungsbedingungen und Umgebungsprüfungen für
Telekommunikationsanlagen; Teil 2-1: Spezifikationen für Umgebungsprüfungen; Langzeitlagerung
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ETS 300 019-2-2 Geräte-Entwicklung; Umgebungsbedingungen und Umgebungsprüfungen für
Telekommunikationsanlagen; Teil 2-2: Spezifikationen für Umgebungsprüfungen; Transport
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ASTM D4169-16 Standardverfahren für Betriebsprüfungen von Versandbehältern und Systemen auf
Vibrationen
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IEC 60601-1:2005+A1:2012 – Allgemeine Sicherheit Ausg. 3.1
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IEC 60601-1-2:2014 – EMV, 4. Ausgabe
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IEC 60601-2-40:2016 – Besondere Festlegungen für die Sicherheit einschließlich der wesentlichen
Leistungsmerkmale von Elektromyographen und Geräten für evozierte Potentiale
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IEC 60601-1-6:2013 – Ergänzungsnorm: Gebrauchstauglichkeit
Entsorgungshinweise:
Natus verpflichtet sich zur Einhaltung der Anforderungen der WEEE-Richtlinie von 2014 (Elektro- und
Elektronikaltgeräte). Diese Richtlinie besagt, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte zur ordnungsgemäßen
Handhabung und Verwertung getrennt gesammelt werden müssen, um die Wiederverwendung oder ein
sicheres Recycling von Elektro- und Elektronikaltgeräten zu gewährleisten. Dementsprechend kann
Natus die Verpflichtung zur Rücknahme und zum Recycling an den Endnutzer übertragen, sofern keine
anderen Vorkehrungen getroffen wurden. Einzelheiten zu Sammelstellen und
Wiederverwertungssystemen, die in Ihrer Region zur Verfügung stehen, erhalten Sie unter
Elektro- und Elektronikgeräte enthalten Materialien, Komponenten und Stoffe, die gefährlich sein und
eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen können, wenn die Altgeräte nicht
richtig gehandhabt werden. Daher haben auch die Endanwender die Verpflichtung sicherzustellen, dass
Elektro- und Elektronikaltgeräte wiederverwendet und sicher recycelt werden. Die Anwender von Elektro-
und Elektronikgeräten dürfen Altgeräte nicht zusammen mit anderem Abfall entsorgen. Die Nutzer
müssen die städtischen Sammelsysteme oder den lizenzierten Abfallspediteur verwenden oder sich die
Rücknahmepflicht der Hersteller/Importeure zunutze machen, um nachteilige Auswirkungen auf die
Umwelt im Zusammenhang mit der Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten zu
verringern und mehr Möglichkeiten zur Wiederverwendung, zum Recycling und zur Wiederverwertung
von Elektro- und Elektronikaltgeräten zu schaffen.
Mit dem nachstehenden Symbol einer durchkreuzten Mülltonne auf Rädern markierte Geräte sind
Elektro- und Elektronikgeräte. Die durchkreuzte Mülltonne auf Rädern symbolisiert, dass Elektro- und
Elektronikaltgeräte nicht zusammen mit unsortiertem Abfall entsorgt werden dürfen, sondern separat
gesammelt werden müssen.
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