Durchfahren von Gewässern
Der POLARIS RANGER kann Gewässer durchfahren, deren Tiefe die Höhe des Bodenble-
ches nicht überschreitet.
HINWEIS: Taucht das Fahrzeug tiefer ins Wasser ein, können erhebliche Schäden entstehen, sofern
das Fahrzeug nicht unverzüglich und sachgerecht gewartet wird. Bitte bringen Sie das
Fahrzeug grundsätzlich zur Händlerwerkstatt, wenn es zu tief in ein Gewässer geraten ist.
Motor nicht anlassen! Sollte es unmöglich sein, das Fahrzeug zur Werkstatt zu bringen,
ohne den Motor anzulassen, müssen die auf Seite 75 beschriebenen Wartungsmaßnah-
men durchgeführt und das Fahrzeug bei der nächstmöglichen Gelegenheit zur Werkstatt
gebracht werden.
Beim Durchfahren von Gewässern sind folgende
Regeln zu beachten:
1. Vor dem Einfahren in das Gewässer Wassertie-
fen und Strömungsverhältnisse feststellen.
2. Eine Stelle suchen, an der beide Ufer relativ
flach ansteigen.
3. Langsam durch das Gewässer fahren und
Gesteinsbrocken und sonstige Hindernisse
umfahren.
4. Nicht durch tiefe oder rasch fließende Gewäs-
ser fahren.
WARNUNG! Der Auftrieb der großen Reifen des
RANGER kann bei tiefem oder rasch fließendem
Wasser bewirken, dass das Fahrzeug schwimmt und
der Fahrer die Kontrolle verliert. Dies kann zu schweren oder tödlichen Verletzungen führen. Mit dem
RANGER nie tiefe oder schnell fließende Gewässer durchfahren.
5. Nach dem Verlassen von Gewässern stets die Bremsen durch mehrmaliges leichtes Betä-
tigen des Bremspedals trocknen, bis die Bremswirkung normal ist.
HINWEIS: Nach dem Durchfahren eines Gewässers mit dem Fahrzeug müssen unbedingt die War-
tungsmaßnahmen laut Routinewartungstabelle ab Seite 62 ausgeführt werden.
Insbesondere ist auf Motoröl, Hauptgetriebeöl, ggf. die Flüssigkeitsstände im vorderen und
hinteren Getriebe (sofern eingebaut) sowie alle Fettnippel zu achten.
BETRIEB
Bodenblech
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