4. Ausschluss von Garantieleistungen
(g) bei Bauteilen, die reibenden Flächen, Spannungen, Umwelteinflüssen und/oder Verschmutzungseinflüs-
sen ausgesetzt sind, für die sie nicht konzipiert bzw. bestimmt sind. Dies gilt insbesondere für folgende
Bauteile:
• Felgen und Reifen
• Teile der Federung
• Überlastschalter/Sicherungen
(h) für Kosten der regelmäßigen Wartung;
(i) für Bauteile, die aufgrund normaler Verschleißerscheinungen ersetzt werden, oder für Verbrauchsmittel.
Dies gilt insbesondere für folgende Teile und Mittel:
• Zündkerzen
• Filter
• Kraftstoff
• Kühlmittel
(j) für Schäden oder Schönheitsmängel, die durch externe Einflüsse, wie Hitze, Kälte, Feuer, Wasser,
Schmutz oder sonstige Fremdkörper entstanden sind.
5. Garantiefrist
Die 24-monatige Garantiefrist beginnt entweder mit dem Tag der Übergabe des Polaris-Fahrzeugs von dem
Polaris-Vertragshändler an den Erstkäufer, dem Tag der Erstzulassung oder dem ersten Tag der Nutzung
(auch durch einen Polaris-Vertragshändler), je nach dem welches dieser Ereignisse zuerst eintritt.
6. Geltendmachung
Sie können die Leistungen aus dieser Garantie innerhalb der Garantiefrist bei jedem Polaris-Vertragshänd-
ler mit autorisierter Werkstatt in Anspruch nehmen. Polaris empfiehlt Ihnen, sich an den Polaris-
Vertragshändler zu wenden, bei dem Sie das Fahrzeug gekauft haben. Bitte besprechen Sie Garantiefälle
direkt mit Ihrem Polaris-Vertragshändler. Sollte Ihr Polaris-Vertragshändler zusätzliche Unterstützung
benötigen, so kann er sich an den zuständigen Ansprechpartner bei Polaris wenden.
7. Gesetzliche Rechte
Die Ihnen gegen den Verkäufer zustehenden gesetzlichen Rechte wegen Mängeln des Polaris-Fahrzeugs
werden durch diese Garantie nicht berührt.
• Behandelte und unbehandelte Oberflächen
• Hydraulikkomponenten
• Glühlampen/versiegelte Scheinwerfer
• Schmiermittel (insbesondere Motoröl, Fett)
• Batterien
• Dichtmittel
GARANTIE
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