GARANTIE
DURCHFÜHRUNG VON REPARATURARBEITEN
Im Land, in dem das Fahrzeug gekauft worden ist:
Reparaturarbeiten im Rahmen der Garantie oder Technischen Mitteilungen müssen von einem POLARIS-
Vertragshändler durchgeführt werden. Innerhalb Deutschlands können Reparaturen im Rahmen der Garan-
tie oder Technischen Mitteilungen von jedem POLARIS-Vertragshändler gefordert werden.
Außerhalb des Landes, in dem das Fahrzeug gekauft wurde:
Wenn Sie zeitweilig außerhalb des Landes unterwegs sind, in dem Ihr Fahrzeug gekauft worden ist, sollten
Sie Ihr Fahrzeug zu einem Polaris-Vertragshändler bringen. Sie müssen dem Händler als Nachweis Ihres
Wohnsitzes einen Lichtbildausweis des Landes vorlegen, in dem der Verkäufer des ATV seine Niederlas-
sung hat. Wenn Sie den Nachweis Ihres Wohnsitzes erbracht haben, kann der Händler die Reparatur auf
Garantie durchführen.
Beim Kauf von Privatpersonen:
Wenn Sie ein POLARIS-Produkt von einer Privatperson außerhalb des Landes kaufen, in dem das Fahr-
zeug ursprünglich verkauft wurde, haben Sie keinen Garantieanspruch.
Bemerkung
Wenn Ihr Fahrzeug außerhalb des Landes registriert ist, in dem es gekauft wurde, und Sie die oben
beschriebene Vorgehensweise nicht einhalten, hat Ihr Fahrzeug keinen Garantieanspruch mehr. (Fahrzeuge,
die auf Regierungsbeamte oder Militärpersonal im Auslandseinsatz registriert sind, sind weiterhin von der
Grundgarantie abgedeckt.)
Weitere Auskünfte erhalten Sie vom POLARIS-Kundendienst.
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