Garantie
3. Garantieleistungen
Die Leistungen aus dieser Garantie beschränken sich auf die Reparatur oder den Austausch von
mangelhaften Bauteilen Ihres Polaris-Fahrzeugs. Es liegt im alleinigen Ermessen von Polaris, ob
die mangelhaften Bauteile repariert oder ausgetauscht werden. Die Garantieleistungen decken aus-
schließlich die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der mangelhaften Bauteile sowie für
die erforderlichen Ersatzteile ab. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Ausschluss von Garantieleistungen
Leistungen aus dieser Garantie sind in folgenden Fällen ausgeschlossen:
(a) bei Unfallschäden, Fahrfehlern, Missbrauch, zweckentfremdeter Verwendung (z. B. für
Rennen) oder unsachgemäßem Umgang;
(b) bei unsachgemäßer Montage, Installation oder Einstellung;
(c) bei Verwendung nicht geeigneter Kraft- oder Schmierstoffe;
(d) bei technischer Veränderung oder Modifikation des Fahrzeugs unter Verwendung nicht von
Polaris zugelassener Teile;
(e) bei unsachgemäßer Wartung/Reparatur oder Wartung/Reparatur durch nicht autorisierte
Werkstätten;
(f) für Transport- und Fahrtkosten;
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