Wartung und Pflege
6.1.1
Mechanik
WARTUNGSFRIST
Erstinspektion nach
25 Betriebsstunden
Alle 50 Betriebsstunden
Mindestens 1x pro Jahr
(bei harten Einsatzbedingungen
Prüfintervall verkürzen)
6.1.2
Gerätespezifische Wartung
Wartungsfrist
Tägliche Kontrollen
5222.0012
Auszuführende Arbeiten
•
Sämtliche Befestigungsschrauben kontrollieren bzw. nachziehen
(darf nur von einem Sachkundigen durchgeführt werden).
•
Sämtliche Befestigungsschrauben nachziehen (achten Sie darauf, dass die
Schrauben gemäß den gültigen Anzugsdrehmomenten der zugehörigen
Festigkeitsklassen nachgezogen werden).
•
Sämtliche vorhandene Sicherungselemente (wie Klappsplinte) auf einwandfreie
Funktion prüfen und defekte Sicherungselemente ersetzen. → 1)
•
Alle Gelenke, Führungen, Bolzen und Zahnräder auf einwandfreie Funktion prüfen,
bei Bedarf nachstellen oder ersetzen.
•
Greifbacken (sofern vorhanden) auf Verschleiß prüfen und reinigen, bei Bedarf
ersetzen.
•
Ober- und Unterseite der Gleitlagerung (sofern vorhanden) bei geöffnetem Gerät
mit einem Spachtel einfetten.
•
Alle Schmiernippel (sofern vorhanden) mit Fettpresse schmieren.
•
Kontrolle aller Aufhängungsteile, sowie Bolzen und Laschen. Prüfung auf Risse,
Verschleiß, Korrosion und Funktionssicherheit durch einen Sachkundigen.
1)
Auszuführende Arbeiten
Siehe beiliegende Betriebsanleitungen des HATZ-Dieselmotors – 1D81C und des
Raupenstaplers - HINOWA TP2000
•
Ölstand Kontrolle des Raupenstaplers
(siehe Betriebsanleitungen HINOWA)
•
Ölstand Kontrolle des Dieselantriebs
(siehe Betriebsanleitungen HATZ)
V2
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DE