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Prüfungspflicht - probst TAK Serie Betriebsanleitung

Teleskop-abziehkübel
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Wartung und Pflege
6.4
Prüfungspflicht
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Gerät mindestens jährlich durch einen Sachkundigen
geprüft und festgestellte Mängel sofort beseitigt werden ( siehe BGR 500).
Die dementsprechenden gesetzlichen Bestimmungen u. die der Konformitätserklärung sind zu
beachten!
Diese Prüfplaketten können bei uns bezogen werden. (Bestell-Nr.: 2904.0056+Tüv-Aufkleber mit
Jahreszahl)
Wir empfehlen, nach durchgeführter Prüfung und Mängelbeseitigung des Gerätes die Prüfplakette
„SICHERHEITSPRÜFUNG" gut sichtbar anzubringen.
Die Sachkundigenprüfung ist unbedingt zu dokumentieren!
Gerät
Jahr
5100.0018; 5100.0013
Datum
Sachkundiger
V4
24 / 25
Firma
DE

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Diese Anleitung auch für:

Tak 350Tak 750Tak-dp

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