Transport
Personal
Persönliche Schutzausrüstung
6.2 Transportinspektion
6.3 Transportsymbole
Betriebsanleitung Airjekt 1 Basic
▶ Transportarbeiten ohne Zuhilfenahme von überwachungspflichtigen Hebe- oder Förderzeugen dürfen durch unterwiesenes
und vom Betreiber beauftragtes Personal vorgenommen werden.
▶ Transportarbeiten mit Unterstützung durch überwachungspflichtige Hebe- oder Förderzeuge dürfen nur von
unterwiesenem, zur Bedienung berechtigtem und vom Betreiber beauftragtem Fachpersonal durchgeführt werden.
▶ Bei allen Transportarbeiten grundsätzlich tragen:
– Arbeitsschutzkleidung
– Schutzhandschuhe
– rutschfeste Sicherheitsschuhe
▶ Bei allen Transportarbeiten mit Hilfe von Hebe- oder Flurförderzeugen wie Flaschenzug, Kran, Gabelstapler, zusätzlich
tragen:
– Industrieschutzhelm
Zustand der Transportgüter bei Erhalt der Lieferung unverzüglich auf Vollständigkeit und Schäden prüfen.
Bei äußerlich erkennbaren Transportschäden:
▶ Lieferung nicht oder nur unter Vorbehalt entgegennehmen.
▶ Schadensumfang auf den Transportunterlagen eintragen und auf dem Lieferschein des Transporteurs vermerken.
▶ Reklamation einleiten.
HINWEIS!
Jeglichen Mangel sofort bei Erhalt des Transportgutes reklamieren! Schadensansprüche aufgrund von Transport-
schäden können nur innerhalb geltender Reklamationsfristen geltend gemacht werden.
Entsprechend dem Inhalt befinden sich außen am Transportgut Symbole, die beim Transportieren und Lagern unbedingt
beachtet werden müssen.
HINWEIS!
Sofern zu späterem Zeitpunkt ein erneuter Transport vorgesehen ist, Originalverpackung aufbewahren und wieder
verwenden!
▶ Originalverpackungen mindestens bis zum Ablauf der Gewährleistung aufbewahren und für eventuelle Rücklieferungen
bereithalten.
▶ Vor der endgültigen Entsorgung der Verpackungen die Art, Größe und Form einschließlich Füllmaterialien sowie die auf
den Transportgütern angebrachten Symbole notieren.
▶ Für späteren Weitertransport entweder Originalverpackungen vom Hersteller anfordern oder geeignete Transportbehält-
nisse gemäß der Originalverpackung anfertigen. Erforderliche Symbole und Kennzeichnungen unbedingt wieder deutlich
auf den Transportgütern anbringen.
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