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Brandschutz; Einzuhaltende Bedingung; Tab. 8: Brandschutz, Erforderliche Betreiberseitige Technische Schutzmaßnahmen - Kutzner + Weber Airjekt 1 Basic Einbauanleitung

Partikelabscheider
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Sicherheit

3.8 Brandschutz

Maßnahme
Angabe/Wert
Umgebungstemperatur
Ca. -20 bis +50 °C
Mindestabstand
Abscheidereinsatzes
Lüftungsart
technisch
Tab. 8: Brandschutz, erforderliche betreiberseitige technische Schutzmaßnahmen
Betriebsanleitung Airjekt 1 Basic
Die folgenden Maßnahmen reduzieren Brandgefahren. Alle im Gefahrenbereich beschäftigten Personen müssen daher auf
ihre Einhaltung achten:
▶ Partikelabscheider Airjekt 1 immer sauber halten. Verarbeitungsreste, Abfälle, Schmutz, leere Behälter, ölhaltige und
andere brennbare Lappen usw. nach Beendigung der Arbeiten entfernen.
▶ Vor allen Arbeiten ist die Feuerung abzuschalten und deren Ausbrand und Abkühlung abzuwarten.
▶ Keine leeren oder befüllten Verpackungen sowie lose Materialien in Zwischenräumen oder an Bauteilen und Komponen-
ten lagern.
▶ Undichtigkeiten an geschlossenen Gehäusen, Vorrichtungen, Kanälen, Leitungen und Dichtungen sofort beseitigen.
▶ Elektrische Installationen regelmäßig auf einwandfreien Zustand kontrollieren. Mangelhafte Installationen und Geräte
sofort durch Elektrofachpersonal reparieren lassen oder austauschen.
▶ Stäube mindestens eine Woche in einem brandsicheren Gefäß zu lagern bevor diese weiter verbracht werden.
▶ Bei einem Rußbrand sind unverzüglich folgende Maßnahmen zu ergreifen:
– Alarmieren der Feuerwehr
– Partikelabscheider Airjekt 1 abschalten, Feuerungsanlage abschalten, wenn möglich stromlos schalten.
– Partikelabscheider Airjekt 1 und Feuerungsanlage abkühlen lassen
– Gesamte Rauchgasanlage beaufsichtigen bis keine Brandgefahr mehr besteht
– Partikelabscheider Airjekt 1 durch Fachmann prüfen lassen
– Vor dem Wiedereinschalten der Feuerung den Partikelabscheider Airjekt 1 auf Ablagerungen bzw. Beschädigungen
prüfen, gegebenenfalls reinigen oder defektes Gerät in Stand setzen lassen
Folgende brandschutztechnische Voraussetzungen für den sicheren Betrieb müssen betreiberseitig sichergestellt werden:

Einzuhaltende Bedingung

Durchschnittliche Umgebungstemperatur, resultierend unter Einhaltung der zulässigen Grenzwerte  Technische
Daten
Der Mindestabstand des Abscheidereinsatzes zu brennbaren Bauteilen beträgt 40 cm.
Die Belüftung des Arbeitsbereiches an der Freisetzungsquelle muss durch technischen Austausch der Umgebungsluft
(z. B. Belüftung des Ofeninnenraumes) gegeben sein.
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