Sicherheit
3.10 Sichern gegen Wiedereinschalten
GEFAHR!
Lebensgefahr!
An der Anlage wird gearbeitet.
Nicht einschalten!
Einschalten darf nur durch
...........................
erfolgen, wenn sicher ist,
dass keine Personen in Gefahr sind.
Abb. 3: Beispiel für ein Warnschild zum Sichern gegen
Wiedereinschalten
Betriebsanleitung Airjekt 1 Basic
WARNUNG!
Verletzungsgefahr durch unbefugtes Wiedereinschalten!
Bei Arbeiten an Komponenten, Baugruppen oder einzelnen Bauteilen können die Personen an den Gefahrenstellen
durch unbefugtes Einschalten der Energieversorgung verletzt werden.
– Stets die Hinweise zum Sichern gegen Wiedereinschalten in den Handlungsanweisungen dieser Anleitung
beachten.
– Vor allen Arbeiten an Komponenten, Baugruppen oder einzelnen Bauteilen den im Folgenden beschriebenen
Ablauf zum Sichern gegen Wiedereinschalten einhalten.
Sicherung der Anlage gegen Wiedereinschalten einrichten:
1. Anlage stillsetzen.
2. Hauptschalter in Stellung „0" („AUS") schalten.
3. Ein Warnschild an der Steuerung befestigen und den Namen des Verantwortlichen, der berechtigt ist, die Anlage wieder
einzuschalten, auf dem Warnschild eintragen ( Abb. 3).
Sicherung der Anlage gegen Wiedereinschalten aufheben:
1. Sicherstellen, dass sich keine Person an Gefahrenstellen und im Gefahrenbereich der Anlage befindet.
2. Warnschild entfernen.
3. Hauptschalter freigeben
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