Informationen zur Betriebsanleitung
3.2 Vorhersehbarer Fehlgebrauch
3.3 Verantwortlichkeiten
3.3.1 Verantwortung des Betreibers
Betreiber
Pflichten des Betreibers
Betriebsanleitung Airjekt 1 Basic
WARNUNG!
Verletzungsgefahr durch Fehlgebrauch!
Fehlgebrauch des Partikelabscheiders Airjekt 1 kann zu gefährlichen Situationen für Personen führen und schwere
Sachschäden verursachen.
– Jeden Fehlgebrauch des Partikelabscheiders Airjekt 1 unterlassen.
Betreiber ist jede natürliche oder juristische Person, die den Partikelabscheider Airjekt 1 nutzt oder Dritten zur Anwendung
überlässt und während der Nutzung für die Sicherheit des Benutzers, des Personals oder Dritter verantwortlich ist.
Der Partikelabscheider Airjekt 1wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der Betreiber des Partikelabscheider Airjekt 1
unterliegt daher den gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Neben den Warn- und Sicherheitshinweisen in dieser Anleitung müssen die für den Einsatzbereich des Partikelabscheiders
Airjekt 1gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften eingehalten werden.
Insbesondere muss der Betreiber:
▶ sich über die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen informieren.
▶ durch eine Gefährdungsbeurteilung mögliche zusätzliche Gefahren ermitteln, die sich durch die speziellen Anwendungs-
bedingungen am Einsatzort des Partikelabscheiders Airjekt 1 ergeben.
▶ in Betriebsanweisungen die notwendigen Verhaltensanforderungen für den Betrieb des Partikelabscheiders Airjekt 1 am
Einsatzort umsetzen.
▶ während der gesamten Einsatzzeit des Partikelabscheiders Airjekt 1 regelmäßig prüfen, ob die von ihm erstellten
Betriebsanweisungen dem aktuellen Stand der Regelwerke entsprechen.
▶ die Betriebsanweisungen, sofern erforderlich, neuen Vorschriften, Standards und Einsatzbedingungen anpassen.
▶ die Zuständigkeiten für die Installation, Bedienung, Wartung und Reinigung des Partikelabscheiders Airjekt 1 eindeutig
und unmissverständlich regeln.
▶ dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter, die an dem Partikelabscheider Airjekt 1 beschäftigt sind, die Betriebsanleitung
gelesen und verstanden haben. Darüber hinaus muss er das Personal in regelmäßigen Abständen im Umgang mit dem
Partikelabscheider Airjekt 1 schulen und über die möglichen Gefahren informieren.
▶ dem mit Arbeiten am Partikelabscheider Airjekt 1 beauftragten Personal die vorgeschriebenen und empfohlenen Schutz-
ausrüstungen bereitstellen und auf ständige Einhaltung der Tragepflicht achten.
▶ die erforderlichen Freiräume und ausreichende Beleuchtung für gefahrloses Arbeiten sowie ständige Ordnung und Sauber-
keit am Aufstellplatz des Partikelabscheiders Airjekt 1 und deren Umgebung sicherstellen.
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass der Partikelabscheider Airjekt 1
▶ stets in einem technisch einwandfreien Zustand ist.
▶ gemäß der angegebenen Wartungsintervalle instand gehalten wird.
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