Sicherheit
3.3.2 Verantwortung des Personals
3.4 Personalanforderungen
3.4.1 Qualifikationsanforderungen
Qualifikation
Montage und Installation
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Der Partikelabscheider Airjekt 1 befindet sich im privaten und gewerblichen Einsatz. Das Personal unterliegt daher den
gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Neben den Warn- und Sicherheitshinweisen in dieser Anleitung müssen die für den Einsatzbereich gültigen Sicherheits-,
Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften eingehalten werden.
Insbesondere gilt, dass das Personal:
▶ sich über die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen informiert.
▶ die in den Betriebsanweisungen erteilten Verhaltensanforderungen für den Betrieb am Einsatzort einhält.
▶ die zugewiesenen Zuständigkeiten für die Bedienung, Wartung und Reinigung ordnungsgemäß wahrnimmt.
▶ vor Arbeitsbeginn die Betriebsanleitung vollständig gelesen und verstanden haben muss.
▶ die vorgeschriebenen und empfohlenen Schutzausrüstungen anwendet.
Weiterhin ist jeder Beschäftigte in seinem Zuständigkeitsumfang dafür verantwortlich, dass der Partikelabscheider Airjekt 1
▶ stets in technisch einwandfreiem Zustand ist.
▶ gemäß angegebener Wartungsintervalle instand gehalten wird.
Jegliche Tätigkeiten am Partikelabscheider Airjekt 1 dürfen nur Personen ausüben, die ihre Arbeit ordnungsgemäß und
zuverlässig ausführen können und die für ihre Tätigkeit benannten Anforderungen erfüllen.
▶ Personen mit Herzschrittmachern und/oder Implantaten sollten keine Arbeiten am Gerät durchführen. Eine ärztliche
Unbedenklichkeitserklärung ist die Voraussetzung für Ausnahmen.
▶ Personen, deren Reaktionsfähigkeit beeinflusst ist, z. B. durch Drogen, Alkohol oder Medikamente, dürfen keine
Arbeiten ausführen.
▶ Beim Personaleinsatz immer die am Einsatzort geltenden alters- und berufsspezifischen Vorschriften beachten.
WARNUNG!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation!
Unsachgemäßes Arbeiten kann zu erheblichen Personen- und Sachschäden führen.
– Jegliche Tätigkeiten dürfen nur Personen ausführen, die die erforderliche Ausbildung, das notwendige Wissen
und die Erfahrung dafür besitzen.
Der Partikelabscheider Airjekt 1darf ausschließlich von unterwiesenen und ausgebildeten Fachpersonen, die vom Betreiber
über die ihnen übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren ausführlich und nachweislich unterrichtet wurden, trans-
portiert, montiert, installiert und gewartet werden.
Sämtliche Arbeiten am Partikelabscheider Airjekt 1 dürfen nur von ausgebildetem Fachpersonal ausgeführt werden.
Art.Nr. 2118478 | Version 1.0