Sicherheit
3.6.1 Risiken durch mechanische Gefährdungen
Quetschstellen an beweglichen
Bauteilen
Hebe- und Transportvorgänge
Herunterfallen,
fallende Gegenstände
Scharfe Kanten und spitze Ecken
Betriebsanleitung Airjekt 1 Basic
WARNUNG!
Quetschgefahr!
Während der Montage/Installation können die beweglichen Bauteile Körperteile zerquetschen!
– Gefahrenbereich während der Montage/Installation meiden.
– Einricht- und Wartungsarbeiten sowie Störungsbeseitigung immer mit besonderer Vorsicht und Aufmerksamkeit
gegenüber den Quetschstellen durchführen.
– Beim Arbeiten an Gefahrenstellen Schutzausrüstung zum Schutz vor Quetschungen tragen.
WARNUNG!
Verletzungsgefahr bei Hebe- und Transportvorgängen!
Fallende Last oder Teile davon können Personen schwer verletzten.
– Nur Hebe- und Transportvorrichtungen sowie Anschlag-, Halte- und Sicherungsmittel in einwandfreiem
technischem Zustand und mit ausreichender Tragfähigkeit benutzen.
– Vor jedem Start von Hebe- und Transportvorgängen die sichere Befestigung der angeschlagenen Last und
zuverlässige Funktion der Halte- und Sicherungsmittel überprüfen.
– Hebe- und Transportvorgänge stets nur durch befähigte und autorisierte Personen ausführen lassen.
– Niemals unter angehobener Last aufhalten.
– Bei Hebe- und Transportvorgängen Schutzhelm tragen.
WARNUNG!
Absturzgefahr!
Bei Arbeiten an hoch gelegenen Bauteilen können ungesicherte Personen abstürzen oder durch herabfallende Gegen-
stände verletzt werden.
– Bei Arbeiten an Bauteilen in großer Höhe immer eine standsichere Leiter oder Hubarbeitsbühne mit Geländer
benutzen.
– Personen, Werkzeuge, Hilfsmittel, Ersatzteile und alle losen Gegenstände in der Höhe gegen Herunterfallen
sichern.
– Arbeitsbereich gegen Zutritt unbefugter Personen sichern.
– Im Arbeitsbereich persönliche Schutzausrüstung tragen.
VORSICHT!
Verletzungsgefahr an Kanten und Ecken!
Scharfe Kanten und spitze Ecken können Abschürfungen, Schrammen und Schnitte verursachen.
– Bei Arbeiten in der Nähe von scharfen Kanten und spitzen Ecken immer mit Vorsicht vorgehen.
– Arbeitsschutzkleidung und -schutzhandschuhe tragen.
19