3. Sicherheit
3.3 Fehlgebrauch
Als Fehlgebrauch gilt jede Verwendung, die die technischen Leistungs-
grenzen überschreitet oder mit den Werkstoffen unverträglich ist.
DE
Jede über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehende oder
andersartige Benutzung gilt als Fehlgebrauch.
Dieses Gerät nicht in Sicherheits- oder in Not-Aus-Einrichtungen benutzen.
3.4 Verantwortung des Betreibers
Das Gerät wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der Betreiber unter-
liegt daher den gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Die Sicherheitshinweise dieser Betriebsanleitung, sowie die für den
Einsatzbereich des Gerätes gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und
Umweltschutzvorschriften einhalten.
Für ein sicheres Arbeiten am Gerät muss der Betreiber Folgendes
sicherstellen:
Bedienpersonal wird regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von
■
Arbeitssicherheit, Erste Hilfe und Umweltschutz unterwiesen.
36
WARNUNG!
Verletzungen durch Fehlgebrauch
Fehlgebrauch des Gerätes kann zu gefährlichen Situationen
und Verletzungen führen.
▶
Eigenmächtige Umbauten am Gerät unterlassen.
WARNUNG!
Der Einsatz von ungeschützten Schaugläser in Kesselanla-
gen mit wässrigen Messstoffen hat bei hohen Temperaturen
und hohen pH-Werten eine verstärkte Glasabtragung zur
Folge. Die aus der Abtragung resultierenden geometrischen
Veränderungen am Schauglas führen zu einer Gefährdung
der Betriebssicherheit.
▶
Bei Temperaturen ab 243 °C Transparentgläser mit
Glimmervorlage einsetzen.
Betriebsanleitung Schauglasanzeiger, Typ LGG