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Verantwortung Des Eigentümers; Planung Und Installation; Betriebsüberwachung; Wartung - Conel FLOW Betriebsanleitung

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1.6 Verantwortung des Eigentümers
Sorgfaltspflichten im Verantwortungsbereich des Eigentümers bzw. Betreibers:
CONEL empfiehlt ein Betriebstagebuch zu führen und Inspektionen, Wartungen, Reparaturen
usw. zu dokumentieren, damit ein Nachweis im Versicherungsfall besteht.
Anforderungen der DIN EN 12056-4 sowie regionale Vorschriften sind einzuhalten, hierzu
gehören u. a.:
Planung und Bemessung
>
Schutz gegen Rückstau
>
Installation von Rohrleitungen
>
Kontrolle des bestimmungsgemäßen Betriebs,
>
Verwendung".
Monatliche Durchführung von mindestens 2 Probeläufen,
>
führen".
Kontrolle der Abwasserhebeanlage, z. B. hinsichtlich Undichtigkeiten, ungewöhnliche
>
Laufgeräusche.
Kontrolle der Betriebsbereitschaft der Abwasserhebeanlage an der Pumpensteuerung.
>
Abwasserhebeanlagen müssen gemäß DIN EN 12056-4 so betrieben und gewartet werden,
dass die einwandfreie Funktion und Betriebssicherheit gewährleistet ist. Anlagenbetreibern
wird empfohlen, für die regelmäßig durchzuführenden Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
einen Wartungsvertrag abzuschließen.
Der Service übernimmt gern die fachgerechte Durchführung der Wartungs- und Instandhal-
tungsarbeiten. Anforderung Wartungsvertrag
Vorgeschriebene Wartungsinvervalle für die Abwasserhebeanlage gemäß DIN EN 12056-4:
Betrieb in privaten Wohnungsbau = alle 12 Monate
Zusätzlich (außerordentliche) Wartung der Abwasserhebeanlage:
Nach einer Überflutung der Abwasserhebeanlage
>
Vor einer Wiederinbetriebnahme der Abwasserhebeanlage
>

Planung und Installation

Betriebsüberwachung

Wartung

Seite 3, Service.
9
Kap. 1.1 „Bestimmungsgemäße
Kap. 4.2 „Probelauf durch-

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