9. Prüfung an elektrischen Geräten
Die von den Normen geforderten Prüfungen sind durch Prüfabläufe realisiert. Vor Ablauf der Prüfung ist eine
Klassifizierung des Prüflings im Profil-Menü notwendig.
Elektrische Geräte müssen auch nach einer Instandsetzung, Änderung und Wiederholungsprüfung für ihren
Benutzer einen Schutz gegen die Gefahren der Elektrizität bieten, der mit dem neueren Gerät vergleichbar ist. Ob
die notwendige Sicherheit vorhanden ist, kann durch Prüfungen nach den entsprechenden Normen bestimmt
werden. Die nachstehend aufgeführten Prüfungen sind in der angegebenen Reihenfolge durchzuführen. Jede der
Prüfungen muss bestanden sein, bevor mit der nächsten Prüfung begonnen wird:
Sichtprüfung
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Prüfung des Schutzleiters
•
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An Geräten der Schutzklasse I eine Messung des Isolationswiderstandes, des Schutzleiterstromes oder des
Isolationswiderstandes sowie des Ersatzableitstromes
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An Geräten der Schutzklasse II sowie für alle berührbare leitfähige Teile von Geräten der Schutzklasse I, die
nicht an den Schutzleiter angeschlossen sind, eine Messung des Isolationswiderstandes, des Berührstromes
oder des Isolationswiderstandes sowie des Ersatzableitstromes.
Funktionsprüfung
•
Hinweise:
Zuvor an Geräten der Schutzklasse I eine Schutzleiterstrommessung durchgeführt wird, muss vorher die
Schutzleiterwiderstandsmessung erfolgreich durchgeführt worden sein!
Zuvor an Geräten der Schutzklasse II oder III (außer IT Geräten) eine Berührungsstrommessung durchgeführt wird,
sollte vorher die Isolationswiderstandsmessung mit 500 V DC, erfolgreich durchgeführt worden sein!
Äußere Anschlussstellen von im Gerät erzeugten Schutzkleinspannungen sind auf Einhaltung der Grenzwerte für
die Schutzmaßnahme Schutzkleinspannung zu überprüfen!
Fachverantwortung
An die fachliche Qualifikation einer Elektrofachkraft werden besonders hohe Anforderungen gestellt. So ist in der
DGUV Vorschrift 3 und in den VDE-Bestimmungen, die auch als elektrotechnische Regeln festgeschrieben sind,
rechtsverbindlich und damit zwingend der Einsatz der verantwortlichen Elektrofachkraft vorgeschrieben.
Fachverantwortung umfasst die Verpflichtung zum richtigen Tun. Somit sind die entsprechenden Regeln der
Technik (elektrotechnische Regeln, VDE-Bestimmungen, usw.) zu beachten. Die Elektrofachkraft darf auch nichts
unterlassen, was zur Schadensvermeidung hätte getan werden müssen. Besonders deutlich wird die
Fachverantwortung, wenn aus welchen Gründen auch immer, keine vollständige Prüfung durchgeführt werden
kann. Ist einer in der entsprechenden Norm vorgegebenen Prüfgänge aus technischen Gründen oder durch die
örtlichen Gegebenheiten oder durch den damit erforderlichen Aufwand nicht durchführbar, so ist von der
Elektrofachkraft zu entscheiden ob trotz dieses Verzichts die Sicherheit bestätigt werden kann oder nicht. Diese
Entscheidung ist zu begründen und zu dokumentieren und als Fachkraft zu verantworten!
Elektroanschluss
Für die Sicherheit des bauseitigen Elektroanschlusses, sowie falls vorhanden, auch der Anschluss eines
Potentialausgleiches am Gerät, ist nicht der Hersteller der anzuschließenden Geräte verantwortlich, sondern nach
den gesetzlichen Grundlagen, den Unfallverhütungsvorschriften und den gültigen Normen, der Auftraggeber.
Prüfungen an Geräten mit Festanschluss sind oft aus technischen Gründen, durch die örtlichen Gegebenheiten
oder durch den damit erforderlichen Aufwand nicht immer durchführbar. Ist der Anschluss des Gerätes nur schwer
erreichbar, müssen zur vollständigen Prüfung dessen Verbindungen (L1, L2, L3, N, PE) zum Versorgungsnetz u. U.
auch an anderer Stelle, z. B. Netzanschlussklemme des Gerätes, Anschlussdose, Verteiler, usw. aufwendig gelöst
werden. Deshalb kann der Festanschluss des Gerätes von einem Elektrofachbetrieb durch eine Steckvorrichtung
nach IEC 60309-1 umgerüstet werden oder der Kundendienst montiert eine Leitungskupplung nach IEC 60309-1
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Smart-Test HT700