in die vorhandene flexible Geräteanschlussleitung. Die dadurch entstehenden Kosten werden sich schon bei der
nächsten Sicherheitsprüfung amortisieren!
ACHTUNG!!!
Elektrische Geräte mit einem Bemessungsstrom über 16 A müssen direkt an eine allpolige Netztrenneinrichtung
(Last-, Trenn- oder Leistungsschalter) nach IEC 60947 angeschlossen sein. Damit die Netztrenneinrichtung leicht
bedient werden kann, sollte diese in unmittelbarer Nähe und in ca. 1,7 m Höhe über der Zugangsebene gut
erreichbar installiert werden.
Stecker und Steckdosen oder Gerätesteckvorrichtungen mit einem Bemessungsstrom über 16 A dürfen nicht unter
Last gesteckt oder getrennt werden (immer vorher unbedingt Freischalten!).
Stecker und Steckdosen oder Gerätesteckvorrichtungen für Geräte mit einem Bemessungsstrom von nicht mehr
als 16 A benötigen keine Netztrenneinrichtung.
9.1. Sichtprüfung
Die Geräte werden besichtigt auf äußerlich erkennbare Mängel und, soweit möglich, auch auf Eignung für den
Einsatzort, z. B.:
Schäden am Gehäuse,
•
äußere Mängel der Anschlussleitungen,
•
•
Mängel an Biegeschutz und Zugentlastung der Anschlussleitungen,
•
Anzeichen von Überlastung und unsachgemäßem Gebrauch,
•
unzulässige Eingriffe und Änderungen,
ordnungsgemäßer Zustand der Schutzabdeckungen,
•
sicherheitsbeeinträchtigende Verschmutzung und Korrosion,
•
Vorhandensein erforderlicher Luftfilter,
•
freie Kühlöffnungen,
•
•
Dichtheit,
•
einwandfreie Lesbarkeit von Aufschriften die der Sicherheit dienen, z. B. Warnsymbole, Schutzklasse,
Kenndaten der Sicherung, Schalterstellungen an Trennschaltern, usw.
Hinweis:
Äußerlich erkennbare Mängel, die zu einer mechanischen Gefährdung oder Brandgefahr führen, sollten die
sofortige Instandsetzung nach sich ziehen.
9.2. Messungen
Die Messungen und Prüfabläufe erfolgen gemäß der Norm VDE 0701-0702/0751. Hierbei gibt es folgende
Prüftypen:
•
SKI aktiv / passiv (mit oder ohne Netz)
•
SKII
•
Festanschluss
Verlängerungsleitung
•
9.3. Funktionsprüfung
Nach Beendigung der elektrischen Prüfung ist eine Funktionsprüfung des Gerätes durchzuführen. Eine Teilprüfung
kann ausreichend sein. Das Vorhandensein der Aufschriften die der Sicherheit dienen, z. B. Angaben zur
Drehrichtung, sind zu kontrollieren, gegebenenfalls in geeigneter Form zu erneuern oder zu ergänzen.
Die bestandene Prüfung ist zu protokollieren. Sollte sich ein Gerät als nicht sicher erweisen, ist dies am Gerät
deutlich zu kennzeichnen und der Betreiber ist darüber schriftlich in Kenntnis (Prüfprotokoll/Mängelliste) zu
setzen. Die Messwerte und ggf. Änderungen sind ebenfalls zu protokollieren. Die Anbringung eines Prüfsiegel z. B.
„Geprüft nach VDE 0701-0702 und DGUV Vorschrift 3 am Gerät nach bestandener Sicherheitsprüfung wird
empfohlen.
DE - 24
Smart-Test HT700