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Ottobock C1000 SF Gebrauchsanweisung Seite 39

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starke Gefällestrecken (z. B. im Gebirge, in Rich­
tung von Straßen),
unbefestigtes Gelände (an Baustellen, Kreuzungen,
Bahnübergängen),
schneebedeckte Fahrstrecken.
Verwenden der Steuerung:
Das Steuerungssystem muss immer fest montiert und
die Joystickposition korrekt sein.
Die zur Bedienung des Joysticks verwendete Hand bzw.
Gliedmaße sollte abgestützt werden, z. B. durch die
Armauflage des Seitenteils.
Der Joystick darf nicht zur alleinigen Abstützung der
Hand bzw. Gliedmaße verwendet werden, weil Roll­
stuhlbewegungen und Bodenunebenheiten zum Verlust
der Kontrolle führen könnten.
Das intelligente Geschwindigkeitskontrollsystem verrin­
gert die Auswirkungen von Schrägen und unterschiedli­
chen Geländearten.
Fährt der Elektrorollstuhl bei geladener Batterie nicht
mit voller Geschwindigkeit, sollte die gewählte Fahrstufe
überprüft werden. Löst die Erhöhung der Fahrstufe das
Problem nicht, ist das Fachpersonal zu kontaktieren.
C1000 SF
Weitere Gebrauchshinweise
Das Anhängen von Lasten, wie Rucksäcke o. ä., kann
die Stabilität negativ beeinflussen. Ottobock empfiehlt
die Verwendung eines Gepäckträgers. Falls nicht vor­
handen, sollte ein Rucksack immer mit den Schultergur­
ten am Rückenrahmen befestigt werden. Die Zuladung
sollte 5 kg (11 lbs) nicht überschreiten.
Die empfohlene Gesamtbreite für Elektrorollstühle der
Kategorie B im betriebsbereiten Zustand beträgt
700 mm (27.5"). Diese Vorgabe soll die ungehinderte
Benutzung z. B. von Fluchtwegen sicherstellen. Beach­
ten Sie, dass die Maße des Rollstuhls bei Varianten mit
sehr großen Sitzbreiten den empfohlenen Wert eventuell
übersteigen können (näheres im Kapitel "Technische
Daten": siehe Seite 101).
Die Rollstühle der Baureihe erfüllen grundsätzlich die
technischen Mindestanforderungen für in Eisenbahnen
transportierbare Rollstühle. Es ist aber zu beachten,
dass aufgrund der Vielfalt an Varianten und Einstellun­
gen nicht jeder konkrete Elektrorollstuhl alle Mindestan­
forderungen erfüllt (näheres im Kapitel „Anhänge" >
"Grenzwerte für im Zug transportierbare Rollstühle":
siehe Seite 104).
Gebrauch
39

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