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Service / Kundendienst; Dekontamination Und Unbedenklichkeitserklärung; Entsorgung; Explosionsgeschützte Ausführung - Elmo Rietschle L-serie Betriebsanleitung

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9.3 Service / Kundendienst

Für Arbeiten (den Einbau von Ersatzteilen und
Wartungs- und Reparaturarbeiten), die nicht in
dieser Betriebsanleitung beschrieben sind, steht
der Service zur Verfügung (Deckblatt dieser Be-
triebsanleitung).
Bei Rücksendung von Aggregaten:
 Vor dem Versand:
Aggregat rückstandsfrei entleeren, wie in
Kapitel 8.1, Entleeren, Seite 23, beschrie-
ben.
Aggregat außen reinigen,
wie unter "Aggregat außen reinigen", Sei-
te 26, beschrieben
Aggregat innen reinigen,
wie unter "Pumpengehäuse spülen",
Seite 26, beschrieben.
 Das Aggregat muss komplett, d.h. nicht de-
montiert, geliefert werden.
 Um Transportschäden beim Versand auszu-
schließen, ist eine geeignete Einzelverpa-
ckung notwendig.
 Jedem Aggregat muss eine vollständig ausge-
füllte „Erklärung zur gesundheitlichen Unbe-
denklichkeit und zum Umweltschutz", S. 31
beiliegen.
 Das Original-Leistungsschild des Aggregats
muss ordnungsgemäß angebracht, intakt und
leserlich sein.
Alle Gewährleistungsansprüche verfallen für
Aggregate, die ohne Original-Leistungsschild
oder mit zerstörtem Original-Leistungsschild
zu einer Schadensbegutachtung geliefert
werden.
 Bei Gewährleistungsansprüchen sind dem
Hersteller Einsatzbedingungen und Betriebs-
dauer mitzuteilen sowie auf Anfrage weitere
Angaben zu liefern.
9.4 Dekontamination und Unbedenklich-
keitserklärung
Gefahr durch brennbare, ätzende oder giftige
Stoffe!
 Aggregate, die mit gefährlichen Stoffen in
Berührung gekommen sind, müssen vor Wei-
tergabe an eine Werkstatt dekontaminiert
werden!
Jedem Aggregat, das zur Inspektion, Wartung
oder Reparatur an eine Werkstatt gegeben wird,
muss eine Unbedenklichkeitserklärung beigefügt
werden.
© Gardner Denver Deutschland GmbH
Prematic AG, Märwilerstrasse 43, 9556 Affeltrangen www.prematic.ch
 WARNUNG
Die Unbedenklichkeitserklärung
 findet sich als Vordruck zum Fotokopieren auf
Seite 31,
 ist rechtsverbindlich,
 muss von autorisiertem Fachpersonal ausge-
füllt und unterschrieben werden,
 muss für jedes zugesandte Aggregat ausge-
stellt werden (d.h., für jedes Aggregat eine ei-
gene Erklärung),
 muss außen an der Verpackung des Aggre-
gats befestigt werden,
 sollte vor dem Versand zusätzlich als Kopie
z.B. per Fax an die ausführende Werkstatt
geschickt werden.
Dies stellt sicher, dass:
 das Aggregat nicht mit gefährlichen Stoffen in
Berührung gekommen ist,
 ein Aggregat, das mit gefährlichen Stoffen in
Berührung gekommen ist, ausreichend dekon-
taminiert wurde,
 das Inspektions-, Wartungs- oder Reparatur-
personal ggf. die erforderlichen Schutzmaß-
nahmen ergreifen kann.
ACHTUNG
Die Inspektion / Wartung / Reparatur des Ag-
gregats in der Werkstatt wird erst begonnen,
wenn die Unbedenklichkeitserklärung vorliegt!
Wird die Unbedenklichkeitserklärung nicht mit-
geliefert, kann es zu Terminverzögerungen
kommen!

10 Entsorgung

Das gesamte Aggregat bei einem geeigneten
Entsorger verschrotten lassen. Besondere Maß-
nahmen sind hierbei nicht notwendig.
Für weitere Informationen zur Entsorgung des
Aggregats beim Service nachfragen.
11 Explosionsgeschützte Ausführung
Für Aggregate in Explosionsschutzausführung
wird eine zusätzliche Betriebsanleitung mit er-
gänzenden Informationen mitgeliefert.
29 / 32
Tel. 071 918 60 60, Mail: v-g@prematic.ch
Entsorgung
610.44440.01.000

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