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Angebaute Geräte; Zapfwellenbetrieb - Krone KW 4.62/4 Betriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Sicherheit
15. Betätigungseinrichtungen (Seile, Ketten, Gestänge
usw.) fernbetätigter Einrichtungen müssen so verlegt
sein, daß sie in allen Transport- und Arbeits-
stellungen nicht unbeabsichtigte Bewegungen auslö-
sen.
16.Geräte für Straßenfahrt in vorgeschriebenen Zustand
bringen und nach Vorschrift des Herstellers verriegeln!
17.Während der Fahrt den Fahrerstand niemals verlassen!
18.Die gefahrene Geschwindigkeit muß immer den
Umgebungsverhältnissen angepaßt werden! Bei
Berg- und Talfahrt und Querfahrten zum Hang plötzliche
Kurvenfahrten vermeiden!
19.Fahrverhalten, Lenk- und Bremsfähigkeit werden durch
angebaute oder angehängte Geräte und Ballastgewichte
beeinflußt. Daher auf ausreichende Lenk- und Brems-
fähigkeit achten!
20.Bei Kurvenfahrt die weite Ausladung und/oder die
Schwungmasse des Gerätes berücksichtigen!
21. Geräte nur in Betrieb nehmen, wenn alle Schutzvor-
richtungen angebracht und in Schutzstellung sind!
22. Der Aufenthalt im Arbeitsbereich ist verboten!
23. Nicht im Dreh- und Schwenkbereich des Gerätes
aufhalten!
24. Hydraulische Klapprahmen dürfen nur betätigt werden,
wenn sich keine Personen im Schwenkbereich aufhal-
ten!
25. An fremdkraftbetätigten Teilen (z.B. hydraulisch)
befinden sich Quetsch- und Scherstellen!
26. Vor dem Verlassen des Traktors Gerät auf dem Boden
absetzen, Motor abstellen und Zündschlüssel abzie-
hen!
27. Zwischen Traktor und Gerät darf sich niemand
aufhalten, ohne daß das Fahrzeug gegen Wegrollen
durch die Feststellbremse und/oder durch Unterleg-
keile gesichert ist!
2.3.1 Angebaute Geräte
1. Beim An- und Abkuppeln von Geräten an den oder vom
Traktor ist besondere Vorsicht nötig!
2. Die jeweiligen Einsatzgeräte nur an den entsprechenden
Vorrichtungen (z.B. Dreipunktaufhängung) ankuppeln und
so sichern (Transport, Einsatz), daß ein unbeabsichtig-
tes Heben oder Senken des Gerätes ausgeschlossen ist.
II - 2
3. Beim Dreipunktanbau müssen die Anbaukategorien
von Traktor und Gerät (z.B. Zapfwellendrehzahl, Hy-
draulik) unbedingt aufeinander abgestimmt werden!
4. Bei Betätigung der Außenbedienung für den Drei-
punktanbau nicht zwischen Traktor und Gerät treten
(Verletzungsgefahr)!

2.3.2 Zapfwellenbetrieb

1. Es dürfen nur die vom Hersteller vorgeschriebenen
Gelenkwellen verwendet werden!
2. Schutzrohr und Schutztrichter der Gelenkwelle,
sowie Zapfwellenschutz - auch geräteseitig -
müssen angebracht sein und sich in ordnungsge-
mäßem Zustand befinden!
3. Bei Gelenkwellen auf die vorgeschriebenen Rohr-
überdeckungen in Transport- und Arbeitsstellung
achten!
4. An- und Abbau der Gelenkwellen nur bei ausge-
schalteter Zapfwelle, abgestelltem Motor und
abgezogenem Zündschlüssel!
5. Bei Verwendung von Gelenkwellen mit Überlast-
oder Freilaufkupplung, die nicht durch die Schut-
zeinrichtung am Traktor abgedeckt werden, sind
Überlast- bzw. Freilaufkupplungen geräteseitig
anzubringen!
6. Immer auf richtige Montage und Sicherung der
Gelenkwelle achten!
7. Gelenkwellenschutz durch Einhängen der Ketten
gegen Mitlaufen sichern!
8. Vor Einschalten der Zapfwelle sicherstellen, daß
gewählte Zapfwellendrehzahl des Traktors mit der
zulässigen Drehzahl des Gerätes übereinstimmt!
9. Bei Verwendung der Wegzapfwelle beachten, daß
die Drehzahl fahrgeschwindigkeitsunabhängig ist
und die Drehrichtung sich bei Rückwärtsfahrt
umkehrt!
10. Vor Einschalten der Zapfwelle darauf achten, daß
sich niemand im Gefahrenbereich des Gerätes
befindet!
11. Zapfwelle nie bei abgestelltem Motor einschalten!
12. Bei Arbeiten mit der Zapfwelle darf sich niemand
im Bereich der drehenden Zapf- oder Gelenkwelle
aufhalten.
13. Zapfwelle immer abschalten, wenn zu große
Abwinklungen auftreten und sie nicht benötigt wird!

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