10. Gewährleistung/Garantie Haftungsausschluss
Im Geltungsbereich des EU-Rechts wird vom Verkäu-
fer mindestens in den ersten zwei Jahren nach Kauf-
datum Sachmängelhaftung gewährt.
Diese erstreckt sich auf Mängel, die schon bei Über-
gabe vorhanden waren. In den ersten sechs Mo naten
wird darüber hinaus vermutet, dass der Mangel schon
beim Kauf vorhanden war. Voraussetzung einer Ein-
trittspflicht des Verkäufers ist, dass bei Montage, Ge-
brauch und Wartung alle vorgegebenen Bedingungen
einge halten wurden. Diese finden Sie in den Kapiteln
dieser Bedienungsanleitung und den beiliegenden
Anleitun gen der Komponentenhersteller.
Diese Regelungen betreffen nur Staaten, die dem EU-
Recht unterliegen. Informieren Sie sich über die für
Sie geltenden nationalen Vorschriften.
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In Deutschland/Österreich können Sie in ei nem ers-
ten Schritt Nacherfüllung verlangen. Schlägt diese
endgültig fehl, was nach zwei maligem Versuch der
Nacherfüllung vermu tet wird, haben Sie das Recht
auf Minde rung oder können vom Vertrag zurücktreten.
In der Schweiz ist die Haftung auf ein Jahr nach
Kaufdatum beschränkt. Bei Auftreten eines Mangels
haben Sie die Wahl zwischen Wandelung, Minde-
rung und Nachlieferung oder allenfalls Nachbesse-
rung. Die Haftung für Sachmängel erstreckt sich nicht
auf nor malen Verschleiß im Rahmen des bestim-
mungsgemäßen Gebrauchs. Bauteile des Antriebs
und der Verzögerungseinrichtun gen sowie Bereifung,
Leuchtmittel und Kon taktstellen des Fahrers mit dem
Fahrrad un terliegen funktionsbedingt einem Ver-
schleiß, bei Pedelecs und E-Bikes auch der Akku.