Nenndrehmoment M
Ergänzende Zuverlässigkeitsangaben
Mechanischer Schock, Prüf
schärfegrad nach DIN IEC 68;
Teil 2‐27; IEC 68‐2‐27‐1987
Anzahl
Dauer
Beschleunigung (Halbsinus)
Schwingbeanspruchung,
Prüfschärfegrad nach
DIN IEC 68, Teil 2‐6: IEC
68‐2‐6‐1982
Frequenzbereich
Dauer
Beschleunigung (Amplitude)
Schutzart nach EN 60 529
Gewicht, ca. (ohne Kabel)
1)
Jede irreguläre Beanspruchung (Biegemoment, Quer- oder Längskraft, Überschreiten des
Nenndrehmomentes) ist bis zu der angegebenen statischen Belastungsgrenze nur dann zulässig,
solange keine der jeweils anderen von ihnen auftreten kann. Andernfalls sind die Grenzwerte zu
reduzieren. Wenn je 30% des Grenzbiegemomentes und der Grenzquerkraft vorkommen, sind
nur noch 40% der Grenzlängskraft zulässig, wobei das Nenndrehmoment nicht überschritten
werden darf. Im Messergebnis können sich die zul. Biegemomente, Längs- und Querkräfte wie
ca. 1% des Nenndrehmomentes auswirken.
2)
Das Nenndrehmoment darf dabei nicht überschritten werden.
TB1A
N⋅m
N
n
ms
2
m/s
Hz
h
2
m/s
kg
A0162-8.0 HBM: public
100
200
500
0,9
1,8
3,5
Technische Daten
1k
2k
5k
1000
3
650
5...65
1,5
50
IP 54
3,5
5,8
14
10k
15,2
33