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Junkers SUPRAECO A SAS ODU 100-ASE Planungsunterlage Für Den Fachmann Seite 93

Luft-wasser-wärmepumpe in splitausführung
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Inhaltsverzeichnis

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Der Energiebedarfsausweis
Aufgrund der Energieeinsparverordnung müssen künftig
für Neubauten und in bestimmten Fällen auch bei
wesentlichen Änderungen bestehender Gebäude Ener-
giebedarfsausweise ausgestellt werden.
Die EnEV unterscheidet zwischen Energiebedarfsaus-
weis und Wärmebedarfsausweis.
Energiebedarfsausweis: für Neubauten sowie für die
Änderung und Erweiterung bestehender Gebäude mit
normalen Raumtemperaturen.
Wärmebedarfsausweis: für Gebäude mit niedrigen
Raumtemperaturen.
Im Energiebedarfsausweis werden die Berechnungser-
gebnisse für Neubauten zusammengestellt:
• Transmissionswärmeverlust
• Anlagenaufwandszahlen der Heizungsanlage, der
Warmwasserbereitung und der Lüftung
• Energiebedarf nach Energieträgern
• Jahres-Primärenergiebedarf.
Zur Erstellung eines Energiebedarfsausweises nach
EnEV muss der Jahresheizwärmebedarf nach
DIN V 4108-6 ermittelt werden. Dieser und der Energie-
bedarf zur Warmwasserbereitung, der pauschal ange-
setzt werden darf, werden anschließend mit einer
„Anlagenaufwandszahl" multipliziert. Diese muss nach
DIN V 4701-10 berechnet werden.
Der Primärenergiebedarf als Maßstab
Die EnEV begrenzt den spezifischen Transmissionswär-
meverlust eines Gebäudes. Eindeutig die strengere For-
derung ist Begrenzung der eingesetzten Primärenergie
für Heizung, Warmwasserbereitung und evtl. Lüftung.
Die Primärenergie ist die Bezugsgröße der einzuhalten-
den Grenzwerte, daher müssen folgende Aspekte mitein-
bezogen werden:
• Energieverluste, die bei Gewinnung, Veredelung,
Transport, Umwandlung und Einsatz des Energieträ-
gers entstehen.
• Hilfsenergien, die für den elektrischen Antrieb der Hei-
zungsanlagenpumpen benötigt werden.
Wärmepumpen entnehmen den größten Teil der benö-
tigten Heizwärme der Umgebung. Durch einen kleinen
Anteil hochwertiger Energie (normalerweise Strom)
wird die Wärme auf das von der Heizung benötigte
Temperaturniveau gebracht. Gegenüber der sehr ener-
gieeffizienten Brennwerttechnik ergibt sich, wenn die
Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe größer als 2,8 ist,
eine deutliche Primärenergieeinsparung.
Die Aufwandszahl e
p
Die Anlagenaufwandszahl e
der Berechnung nach DIN V 4701-10. Sie beschreibt das
Verhältnis der von der Anlagentechnik aufgenommenen
Primärenergie zu der von ihr abgegebenen Nutzwärme
für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung.
=
e
Q
p
e
Anlagenaufwandszahl
p
Q
Heizwärmebedarf
h
Q
Primärenergiebedarf
p
Q
Trinkwasser-Wärmebedarf
tw
SupraEco A SAS – 6 720 806 224 (2012/12)
ist das vorrangige Ergebnis
p
+
Q
Q
p
h
tw
Planung und Auslegung des Wärmepumpensystems
Diese Aufwandszahl der Anlagentechnik sollte den wirt-
schaftlichen Anforderungen entsprechend so gering wie
möglich gewählt werden.
Primärenergiebedarf
Der Primärenergiebedarf wird errechnet mit einem
Bilanzverfahren. Bei Wohngebäuden mit einem Fenster-
flächenanteil bis 30 % kommt entweder das vereinfachte
Heizperioden-Bilanzverfahren oder das ausführliche
Monatsbilanzverfahren gemäß DIN V 4108-6 in Verbin-
dung mit DIN 4701-10 zur Anwendung.
Alle anderen Gebäudearten müssen nach dem Monatsbi-
lanzverfahren berechnet werden.
Für den maximal zulässigen Primärenergiebedarf gibt
die EnEV eine Formel vor. Diese orientiert sich am A/V-
Verhältnis: die wärmeübertragende Umfassungsfläche A
bezogen auf das beheizte Gebäudebruttovolumen V
(Außenmaße).
=
Q
e
p
p
e
Anlagenaufwandszahl
p
Q
Heizwärmebedarf
h
Q
Primärenergiebedarf
p
Q
Trinkwasser-Wärmebedarf
tw
Für ein Einfamilienhaus mit zentraler Warmwasserberei-
tung und einer Nutzfläche von AN = 200 m
A/V = 0,8 würde sich dann ein Q
2
von 119,84 kWh/(m
× a) ergeben.
Dieser Wert darf nicht überschritten werden und bildet
die Grundlage der Arbeit des Architekten oder Planers.
Kompensationsmöglichkeit zwischen Gebäude und
Anlage
Die EnEV ermöglicht eine Kompensationsmöglichkeit
zwischen Effizienz der Anlage und Wärmeschutz des
Gebäudes. So kann aufgrund verbesserter Anlagentech-
nik auf Dämmmaßnahmen verzichtet werden, wenn
diese sehr aufwendig wären oder gar die Gesamtoptik
des Hauses stören würden. Architekt und Bauherr kön-
nen somit ästhetische, gestalterische und finanzielle
Aspekte miteinander verbinden, um zur optimalen
Lösung zu gelangen.
Die Vorgaben der EnEV sind durch den Einsatz effizienter
Anlagentechniken wie Wärmepumpen oder Wohnungs-
lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung zu erfüllen
und nur der maximal zulässige Transmissionswärmebe-
darf ist einzuhalten.
+
Q
Q
h
tw
2
und
,
p
zul
93

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