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Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - Eewärmeg - Junkers SUPRAECO A SAS ODU 100-ASE Planungsunterlage Für Den Fachmann

Luft-wasser-wärmepumpe in splitausführung
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Inhaltsverzeichnis

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Planung und Auslegung des Wärmepumpensystems
Anforderungen im Gebäudebestand
Für bestehende Gebäude stellt die Energieeinsparver-
ordnung Anforderungen.
• Bedingte Anforderungen: Diese gelten in der Regel,
wenn das Bauteil ohnehin verändert wird, z. B. durch
Austausch bei natürlichem Verschleiß, Beseitigung von
Mängeln und Schäden sowie Verschönerung.
• Bauteilbezogene Anforderungen: Wie bisher gilt eine
Bagatellgrenze. Bauteilbezogenen Anforderungen gel-
ten nur, wenn mindestens über 20 % einer Bauteilflä-
che gleicher Orientierung geändert werden.
• Bilanzverfahren im Bestand – 40-%-Regel: Alternativ
zu den bauteilbezogenen Anforderungen wurde die
sogenannte 40-%-Regelung eingeführt, um mehr Flexi-
bilität bei der Modernisierung zu gewähren. Über-
schreitet das Gebäude insgesamt den Jahres-
Primärenergiebedarf, der für einen vergleichbaren
Neubau gilt, um nicht mehr als 40 %, dann können ein-
zelne neu eingebaute oder geänderte Bauteile über
den oben genannten Anforderungen liegen. Wie bei
5.12 Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG
Wen und zu was verpflichtet das Gesetz?
Eigentümer von neu zu errichtenden Wohn- und Nicht-
wohngebäuden müssen ihren Wärmebedarf anteilig mit
erneuerbaren Energien decken. Diese Nutzungspflicht
trifft alle Eigentümer, d. h. Privatpersonen, Staat oder
Wirtschaft und gilt auch Mietobjekten. Genutzt werden
können alle Formen von erneuerbaren Energien. Wer
keine erneuerbaren Energien einsetzen will, kann andere
klimaschonende Maßnahmen, die sogenannten Ersatz-
maßnahmen ergreifen: stärkere Dämmung der Gebäude,
Wärme aus mit regenerativen Brennstoffen betriebenen
Fernwärmenetzen beziehen oder Wärme aus Kraft-
Wärme-Kopplung (KWK) nutzen.
Wann muss das Gesetz eingehalten werden?
Das Gesetz ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten und
muss grundsätzlich eingehalten werden bei allen Neu-
bauten, die nach diesem Datum errichtet werden.
Welche Energien sind erneuerbare Energien im Sinne
des Gesetzes?
Erneuerbare Energien im Sinne des Wärmegesetzes
sind:
• solare Strahlungsenergie
• Biomasse
• Geothermie und
• Umweltwärme
Keine erneuerbare Energie im Sinne des Wärmegesetzes
ist Abwärme. Sie soll jedoch ebenfalls genutzt werden
und wird daher als Ersatzmaßnahme anerkannt.Jeder
Eigentümer eines neuen Gebäudes muss seinen Gesamt-
wärmeenergiebedarf (Heizungs-, Trinkwasserwärme-
und ggf. Kälteenergiebedarf einschließlich aller Verluste,
aber ohne den Hilfsenergiebedarf) in Abhängigkeit von
der konkret genutzten Energiequelle mit einem festge-
legten Anteil durch regenerative Energien decken.
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Neubauten muss in diesen Fällen ein präziser Energie-
bedarfsnachweis geführt werden.
• Nachrüstverpflichtung: Ferner enthält die EnEV auch
eine Nachrüstverpflichtung für den Gebäudebestand.
Die Nachrüstverpflichtung ist unabhängig von sowieso
durchgeführten Maßnahmen an vorhandenen Bautei-
len oder Anlagen zu erfüllen.
Wärmepumpentechnik ist gerade für den Altbau-
bestand eine praktikable Lösung, die Energieeinspar-
ziele der EnEV und der Bundesregierung gut zu
erfüllen. Der bauliche Aufwand ist hierbei relativ
gering und die Geräte sind einfach zu installieren.
Die Heizungsmodernisierung wird von der Kreditan-
stalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Das KfW-CO
Gebäudesanierungsprogramm kann zur Finanzierung
von vier verschiedenen Maßnahmenpaketen zur CO
Einsparung in Wohngebäuden des Altbaubestandes in
Anspruch genommen werden. Das KfW-Programm
dient zur langfristigen Finanzierung von Klimaschutzin-
vestitionen in Wohngebäuden, z. B. durch Einbau einer
Wärmepumpe.
Was ist bei Geothermie zu beachten?
Die Geothermie gibt es in zwei Varianten: die Tiefengeo-
thermie und die erdoberflächennahe Geothermie. Die
Tiefengeothermie fördert Wärme aus großen Tiefen
(400 m und tiefer) an die Erdoberfläche. Das hat meist
den Vorteil eines direkt nutzbaren Temperaturniveaus.
Bei der erdoberflächennahen Geothermie wird die
Wärme aus geringer Tiefe gewonnen, die dann mithilfe
einer Wärmepumpe auf die gewünschte Temperatur
gebracht wird. Wer seine Nutzungspflicht mit Geother-
mie erfüllen will, muss mindestens 50 % seines Gesamt-
wärmeenergiebedarfs auf diese Weise decken.
Zusätzlich müssen – je nach eingesetzter Technologie –
bestimmte Jahresarbeitszahlen eingehalten und Wärme-
mengenzähler eingebaut werden.
Was ist bei Umweltwärme zu beachten?
Umweltwärme ist natürliche Wärme, die der Luft oder
dem Wasser entnommen werden kann. Zur Erfüllung der
Nutzungspflicht muss der Gesamtwärmeenergiebedarf
des neuen Gebäudes zu mindestens 50 % daraus
gedeckt werden. Wird die Umweltwärme mithilfe einer
Wärmepumpe genutzt, gelten die gleichen technischen
Randbedingungen wie bei der Nutzung von Geothermie.
SupraEco A SAS – 6 720 806 224 (2012/12)
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