Gewährleistung
Gewährleistungsurkunde
MHG leistet Gewähr für Einhaltung ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften, für mangelfreie Konstruktion
und Herstellung sowie für fehlerfreies Material in der Weise, dass MHG Teile, die infolge solcher Mängel un-
brauchbar wurden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde, auf eigene Kosten und Gefahr
neu liefert. Für ersetzte Teile leistet MHG im gleichen Umfang Gewähr wie für den ursprünglichen Lieferge-
genstand.
Für den ProCon HT 150/HT 225 gelten folgende Gewährleistungsfristen:
- 2 Jahre Materialgewährleistung auf defekte Teile.
- 5 Jahre Materialgewährleistung auf Speicher, Gussheizkesselkörper, Spiranox-Wärmetauscher
Der Besteller kann MHG nur dann zur Gewährleistung in Anspruch nehmen, wenn die Inbetriebnahme
des Liefergegenstandes durch Personal der MHG oder des autorisierten Fachhandwerks erfolgt ist,
der Besteller die Vorschriften der MHG über die Behandlung und Wartung des Liefergegenstandes
beachtet hat, die vorgeschriebenen Überprüfungen ordnungsgemäß durchführen ließ und keine Er-
satzteile fremder Herkunft eingebaut wurden.
Die vollständigen und aktuellen Liefer- und Gewährleistungsbedingungen sind in der MHG Preisliste, auf der
Rückseite der Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und Rechnungen sowie im Internet unter www.mhg.de zu
finden. Auf Wunsch kann MHG die aktuellen allgemeinen Liefer- und Gewährleistungsbedingungen als Aus-
druck per Post zukommen lassen.
MHG Heiztechnik GmbH
M. Niedermayer
138/164
3. Hilfsmaterial
und Aluguss-Wärmetauscher.
i.V. H.-J. Gärtner
Hilfsmaterial ist bei der Reparatur und Wartung von Geräten
erforderlich.
Typische Hilfsmaterialien sind z.B. Dichtungen aller Art, Hanf,
Mennige oder Sicherungen.
Hilfsmaterialien unterliegen keinem Gewährleistungsanspruch,
ausgenommen ist die notwendige Verwendung im Zusammen-
hang mit dem Austausch von Teilen im Rahmen eines beste-
henden Gewährleistungsanspruchs.
ProCon HT 150/HT 225