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MHG ProCon Streamline Flash Anleitung Zur Montage - Inbetriebnahme - Wartung Seite 48

Wandhangender gas-brennwertkessel
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Montage
Auszug aus der Muster-Bauord-
nung
48/148
Der waagerechte Teil der Abgasleitung ist gas- und kondensatdicht
an das Brennwertgerät anzuschließen. Dabei muss vom senkrech-
ten Teil der Abgasleitung bis zum Brennwertkessel ein Gefälle von
mind. 3º vorhanden sein, damit in der Abgasleitung anfallendes
Kondensat über den Kondensatanschluss des im Kessel befindli-
chen Abgassammelrohres abgeführt wird.
HINWEIS!
Angaben in dieser Unterlage beziehen sich auf die
deutsche Muster-Bauordnung (Stand 2008) sowie die
deutsche Muster-Feuerungsverordnung (Stand 2005).
Die Verordnungen der einzelnen Länder können hier-
von abweichen.
HINWEIS!
Die entsprechenden Vorschriften und Richtlinien des
Bestimmungslandes sind zu beachten!
Der nachstehende Auszug aus der Muster-Bauordnung ist stellver-
tretend für die Landesbauordnungen.
Feuerstätten und Abgasanlagen, wie Schornsteine, Abgasleitungen
und Verbindungsstücke (Feuerungsanlagen), Anlagen zur Abfüh-
rung von Verbrennungsgasen ortsfester Verbrennungsmotoren so-
wie Behälter und Rohrleitungen für brennbare Gase und Flüssigkei-
ten müssen betriebs- und brandsicher sein und dürfen auch sonst
nicht zu Gefahren und unzumutbaren Belästigungen führen können.
Die Weiterleitung von Schall in fremde Räume muss ausreichend
gedämmt sein.
Abgasanlagen müssen leicht und sicher zu reinigen sein.
Die Abgase der Feuerstätten sind durch Abgasanlagen über das
Dach abzuleiten.
Abgasanlagen sind in solcher Zahl und Lage und so herzustellen,
dass die Feuerstätten des Gebäudes ordnungsgemäß angeschlos-
sen werden können. Ausnahmen von Satz 1 können gestattet wer-
den, wenn Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entste-
hen.
Die Abgase von Feuerstätten mit abgeschlossenem Verbrennungs-
raum, denen die Verbrennungsluft durch dichte Leitungen aus dem
Freien zuströmt (raumluftunabhängige Feuerstätte) dürfen abwei-
chend von den Bestimmungen des vorherigen Absatzes durch die
Außenwand ins Freie geleitet werden, wenn
1. eine Ableitung der Abgase über Dach nicht oder nur mit unver-
hältnismäßig hohem Aufwand möglich ist und
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