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Anhang: 12.7 Garantieurkunde/Kundendienst - Dimplex WI 40CS Montage- Und Gebrauchsanweisungen

Inhaltsverzeichnis

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Garantieurkunde (gültig für Deutschland)
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und
Umfang unserer Garantieleistung umschreiben, lassen die
Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers aus dem
Kaufvertrag mit dem Endabnehmer unberührt. Für die Ge-
räte leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingun-
gen:
Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Be-
dingungen Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem
Material- und/oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns
unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 24 Mona-
ten nach Lieferung an den Erstendabnehmer gemeldet wer-
den. Bei gewerblichem Gebrauch innerhalb von 12 Mona-
ten. Zeigt sich der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lie-
ferung und liegt eine erfolgreiche Inbetriebnahme (Heizungs-
Wärmepumpe und zentrale Wohnungslüftungsgeräte) durch
den autorisierten Systemtechnik-Kundendienst vor, wird ver-
mutet, dass es sich um einen Material- oder Herstellungs-
fehler handelt.
Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn es
von einem Unternehmer in einem der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union gekauft wurde, es bei Auftreten des
Mangels in Deutschland betrieben wird und Garantieleis-
tungen auch in Deutschland erbracht werden können.
Die Behebung der von uns als garantiepflichtig anerkannter
Mängel geschieht dadurch, dass die mangelhaften Teile un-
entgeltlich nach unserer Wahl instandgesetzt oder durch ein-
wandfreie Teile ersetzt werden. Durch Art oder Ort des Ein-
satzes des Gerätes oder schlechte Zugänglichkeit des Ge-
rätes bedingte außergewöhnliche Kosten der Mängel-
beseitigung werden nicht übernommen. Ausgebaute Teile,
die wir zurücknehmen, gehen in unser Eigentum über. Die
Garantiezeit für Nachbesserungen und Ersatzteile endet mit
dem Ablauf der ursprünglichen Garantiezeit für das Gerät.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile,
die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Gerätes
nur unwesentlich beeinträchtigen. Es ist jeweils der Origi-
nal-Kaufbeleg mit Kauf- und/oder Lieferdatum vorzulegen.
Eine Garantieleistung entfällt, wenn vom Endabnehmer oder
einem Dritten die entsprechenden VDE-Vorschriften, die Be-
stimmungen der örtlichen Versorgungsunternehmen oder un-
sere Montage- und Gebrauchsanweisung sowie die in den
Projektierungsunterlagen enthaltenen Hinweise oder Ein-
bindungsschemen nicht beachtet worden sind oder wenn
unser funktionsnotwendiges Zubehör nicht eingesetzt wur-
de. Durch etwa seitens des Endabnehmers oder Dritter un-
sachgemäß vorgenommenen Änderungen und Arbeiten, wird
die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgeho-
ben. Die Garantie erstreckt sich auf das Gerät und vom Lie-
ferer bezogene Teile. Nicht vom Lieferer bezogene Teile und
Geräte-/Anlagenmängel die auf nicht vom Lieferer bezoge-
nen Teile zurückzuführen sind fallen nicht unter den Garan-
tieanspruch.
Sofern der Mangel nicht beseitigt werden kann, oder die
Nachbesserung von uns abgelehnt oder unzumutbar verzö-
gert wird, wird der Hersteller entweder kostenfreien Ersatz
liefern oder den Minderwert vergüten. Im Falle einer Ersatz-
lieferung, behalten wir uns die Geltendmachung einer ange-
messenen Nutzungsanrechnung, für die bisherige Nutzungs-
zeit, vor. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbeson-
dere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstande-
ner Schäden sind soweit eine Haftung nicht zwingend ge-
setzlich angeordnet ist ausgeschlossen.

ANHANG: 12.7 GARANTIEURKUNDE/KUNDENDIENST

Eine Verlängerung der Garantie auf 36 Monate für Heizungs-
Wärmepumpen und zentrale Wohnungslüftungsgeräte ab
Inbetriebnahmedatum, jedoch maximal 38 Monate ab Aus-
lieferung Werk, wird gemäß den nachfolgenden Bedingun-
gen gewährt: Voraussetzung für die Übernahme der verlän-
gerten Garantie ist eine kostenpflichtige Inbetriebnahme
durch den autorisierten Systemtechnik-Kundendienst mit
Inbetriebnahmeprotokoll innerhalb einer Betriebszeit (Ver-
dichterlaufzeit) von weniger als 150 Stunden. Im Inbetrieb-
nahmeprotokoll vermerkte Mängel sind unverzüglich zu be-
seitigen. Dies ist Grundlage für die Garantie. Das Inbetrieb-
nahmeprotokoll ist, innerhalb von einem Monat nach erfolg-
ter Inbetriebnahme, an die unten angegebene Adresse ein-
zureichen, von welcher auch die Garantiezeitverlängerung
bestätigt wird.
Die Inbetriebnahmepauschale beinhaltet die eigentliche In-
betriebnahme und die Fahrtkosten. Es wird keine Haftung
für die ordnungsgemäße Planung, Dimensionierung und
Ausführung der Gesamtanlage übernommen. Die Behebung
von Anlagenmängel und Wartezeiten sind Sonderleistungen.
Die Inbetriebnahmepauschale für Heizungs-Wärmepumpen
von derzeit netto Euro 320,-- und für zentrale Lüftungsanla-
gen von netto Euro 400,--, jeweils je Gerät, wird durch den
autorisierten Systemtechnik-Kundendienst dem Auftragge-
ber in Rechnung gestellt. Eine Preisanpassung ist vorbe-
halten.
Im Kundendienstfalle wird der autorisierte Systemtechnik-
Kundendienst vor Ort informiert, der für eine schnelle Abhil-
fe des Problems sorgt. Den für Ihre Region zuständigen au-
torisierten Systemtechnik-Kundendienst erfahren Sie über
die zentrale Servicehotline des Geschäftsbereiches Dimplex
der KKW Kulmbacher Klimageräte-Werk GmbH.
KKW Kulmbacher Klimageräte-Werk GmbH
Geschäftsbereich Dimplex
Kundendienst Systemtechnik
Am Goldenen Feld 18
95326 Kulmbach
Tel.-Nr.:
Fax.-Nr.:
E-Mail-Adresse:
Internet:
Für die Auftragsbearbeitung werden die Erzeugnisnummer
E-Nr. und das Fertigungsdatum FD des Gerätes benötigt.
Diese Angaben befinden sich auf dem Typschild in dem stark
umrandeten Feld.
33
+49 (0) 9221 709 562
+49 (0) 9221 709 565
kundendienst@kkw.de
kundendienst@dimplex.de
www.kkw.de
www.dimplex.de
Kundendienstadresse

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