Garantieurkunde
(gültig für Deutschland)
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und
Umfang unserer Garantieleistung umschreiben, lassen die
Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers aus dem Kauf-
vertrag mit dem Endabnehmer unberührt. Für die Geräte leisten
wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedin-
gungen Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Material-
und/oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns unver-
züglich nach Feststellung und innerhalb von 24 Monaten nach
Lieferung an den Erstendabnehmer gemeldet werden. Bei ge-
werblichem Gebrauch innerhalb von 12 Monaten. Zeigt sich
der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung und liegt eine
erfolgreiche Inbetriebnahme (Heizungs-Wärmepumpe und zen-
trale Wohnungslüftungsgeräte) durch den autorisierten System-
technik-Kundendienst vor, wird vermutet, dass es sich um ei-
nen Material- oder Herstellungsfehler handelt.
Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn es von
einem Unternehmer in einem der Mitgliedstaaten der Eur-
opäischen Union gekauft wurde, es bei Auftreten des Mangels
in Deutschland betrieben wird und Garantieleistungen auch in
Deutschland erbracht werden können.
Die Behebung der von uns als garantiepflichtig anerkannter
Mängel geschieht dadurch, dass die mangelhaften Teile unent-
geltlich nach unserer Wahl instandgesetzt oder durch einwand-
freie Teile ersetzt werden. Durch Art oder Ort des Einsatzes
des Gerätes oder schlechte Zugänglichkeit des Gerätes be-
dingte außergewöhnliche Kosten der Mängelbeseitigung wer-
den nicht übernommen. Ausgebaute Teile, die wir zurückneh-
men, gehen in unser Eigentum über. Die Garantiezeit für Nach-
besserungen und Ersatzteile endet mit dem Ablauf der ursprüng-
lichen Garantiezeit für das Gerät. Die Garantie erstreckt sich
nicht auf leicht zerbrechliche Teile, die den Wert oder die
Gebrauchstauglichkeit des Gerätes nur unwesentlich beein-
trächtigen. Es ist jeweils der Original-Kaufbeleg mit Kauf- und/
oder Lieferdatum vorzulegen.
Eine Garantieleistung entfällt, wenn vom Endabnehmer oder
einem Dritten die entsprechenden VDE-Vorschriften, die Be-
stimmungen der örtlichen Versorgungsunternehmen oder un-
sere Montage- und Gebrauchsanweisung sowie die in den
Projektierungsunterlagen enthaltenen Hinweise oder Ein-
bindungsschemen nicht beachtet worden sind oder wenn un-
ser funktionsnotwendiges Zubehör nicht eingesetzt wurde.
Durch etwa seitens des Endabnehmers oder Dritter unsachge-
mäß vorgenommenen Änderungen und Arbeiten, wird die Haf-
tung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Die Ga-
rantie erstreckt sich auf das Gerät und vom Lieferer bezogene
Teile. Nicht vom Lieferer bezogene Teile und Geräte-/Anlagen-
mängel die auf nicht vom Lieferer bezogenen Teile zurückzu-
führen sind fallen nicht unter den Garantieanspruch.
Sofern der Mangel nicht beseitigt werden kann, oder die Nach-
besserung von uns abgelehnt oder unzumutbar verzögert wird,
wird der Hersteller entweder kostenfreien Ersatz liefern oder
den Minderwert vergüten. Im Falle einer Ersatzlieferung, behal-
ten wir uns die Geltendmachung einer angemessenen Nut-
zungsanrechnung, für die bisherige Nutzungszeit, vor. Weiter-
gehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf
Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden sind so-
weit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist
ausgeschlossen.
ANHANG: 11.7 GARANTIEURKUNDE - KUNDENDIENST
Eine Verlängerung der Garantie auf 36 Monate für Heizungs-
Wärmepumpen und zentrale Wohnungslüftungsgeräte ab
Inbetriebnahmedatum, jedoch maximal 38 Monate ab Auslie-
ferung Werk, wird gemäß den nachfolgenden Bedingungen
gewährt: Voraussetzung für die Übernahme der verlänger-
ten Garantie ist eine kostenpflichtige Inbetriebnahme durch
den autorisierten Systemtechnik-Kundendienst mit Inbetrieb-
nahmeprotokoll innerhalb einer Betriebszeit (Verdichterlauf-
zeit) von weniger als 150 Stunden. Im Inbetriebnahmeprotokoll
vermerkte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Dies ist
Grundlage für die Garantie. Das Inbetriebnahmeprotokoll ist,
innerhalb von einem Monat nach erfolgter Inbetriebnahme, an
die unten angegebene Adresse einzureichen, von welcher
auch die Garantiezeitverlängerung bestätigt wird.
Die Inbetriebnahmepauschale beinhaltet die eigentliche Inbe-
triebnahme und die Fahrtkosten. Es wird keine Haftung für die
ordnungsgemäße Planung, Dimensionierung und Ausführung
der Gesamtanlage übernommen. Die Behebung von Anlagen-
mängel und Wartezeiten sind Sonderleistungen.
Die Inbetriebnahmepauschale für Heizungs-Wärmepumpen
von derzeit netto Euro 320,-- und für zentrale Lüftungsanla-
gen von netto Euro 400,--, jeweils je Gerät, wird durch den
autorisierten Systemtechnik-Kundendienst dem Auftraggeber
in Rechnung gestellt. Eine Preisanpassung ist vorbehalten.
Im Kundendienstfalle wird der autorisierte Systemtechnik-Kun-
dendienst vor Ort informiert, der für eine schnelle Abhilfe des
Problems sorgt. Den für Ihre Region zuständigen autorisier-
ten Systemtechnik-Kundendienst erfahren Sie über die zen-
trale Servicehotline des Geschäftsbereiches Dimplex der KKW
Kulmbacher Klimageräte-Werk GmbH.
KKW Kulmbacher Klimageräte-Werk GmbH
Geschäftsbereich Dimplex
Kundendienst Systemtechnik
Am Goldenen Feld 18
95326 Kulmbach
Tel.-Nr.:
+49 (0) 9221 709 562
Fax.-Nr.:
+49 (0) 9221 709 565
E-Mail-Adresse:
kundendienst@kkw.de
kundendienst@dimplex.de
Internet:
www.kkw. de
www.dimplex.de
Für die Auftragsbearbeitung werden die Erzeugnisnummer
E-Nr. und das Fertigungsdatum FD des Gerätes benötigt. Die-
se Angaben befinden sich auf dem Typschild in dem stark
umrandeten Feld.
Kundendienstadresse
21