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Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Betriebsstoffen

Treibgas

Die vom Hauptverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften veröffentlichten Un-
fallverhütungsvorschriften „Verwendung von
Flüssiggas" (BGV D34) oder die nationalen
Vorschriften sind unbedingt zu beachten.
Flüssiggase sind die brennbaren Gase
PROPAN, BUTAN und deren Gemische.
Sie befinden sich in Treibgasflaschen oder
Treibgastanks und werden dort zum Antrieb
für Verbrennungsmotoren bereitgehalten.
Der Druck dieser Gase im Behälter ist abhän-
gig von der Außentemperatur und kann bis zu
25 bar und mehr betragen
HINWEIS
In dieser Betriebsanleitung werden Flüssig-
gase Treibgas genannt.
GEFAHR
Explosionsgefahr! Treibgas wird bei
Austritt sofort gasförmig, dadurch ist
die Bildung einer gefährlichen und
explosionsfähigen Atmosphäre sofort
gegeben.
– Nur antistatisch ausgerüstetes
nicht funkenreißendes Werkzeug
verwenden.
– Antistatische Kleidung und Schuh-
werk werden empfohlen.
GEFAHR
Brandgefahr!
Kein offenes Feuer (Öfen, Sturmlater-
nen, funkenbildende Tätigkeiten und
dergleichen), nicht rauchen in den
Einstellräumen und bei Arbeiten an
der Treibgasanlage!
– Bei Treibgasbränden nur Kohle-
säure-Trockenlöscher oder Kohle-
säuregas-Löscher verwenden.
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173372 DE - 03/2017
Sicherheit

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Diese Anleitung auch für:

Rx70-18Rx70-20

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