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Regelmäßige Überprüfung Des Schadstoffgehaltes Im Abgas - Still RX70-16 Originalbetriebsanleitung

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Sicherheitstechnische Prüfungen
hütungsvorschrift für die Verwendung von
Flüssiggas" prüfen.
HINWEIS
Die Definition der verantwortlichen Personen
„Betreiber" und „Befähigte Person" beachten!
Die Treibgasanlage muss geprüft werden:
• wiederkehrend in regelmäßigen Zeitab-
ständen, mindestens jedoch einmal jähr-
lich,
• nach Instandsetzungsarbeiten, welche die
Betriebssicherheit beeinflussen können,
• nach Veränderungen, welche die Betriebs-
sicherheit beeinflussen können,
• nach Betriebsunterbrechungen von mehr
als einem Jahr.
Geprüft wird die ordnungsgemäße Beschaf-
fenheit, die Dichtheit, die Funktion, die Auf-
stellung und die Funktionsfähigkeit der Si-
cherheitseinrichtungen.
Die Ergebnisse der Prüfungen sind in der Prüf-
bescheinigung nach BGG 936 (die nationalen
Vorschriften beachten) festzuhalten, die bis
zur nächsten Prüfung aufzubewahren ist. Die
Prüfbescheinigungen müssen den zur Ein-
sicht Berechtigten jederzeit vorgelegt werden
können.
Art und Umfang der Prüfungen können
national unterschiedlich sein. Anderslautende
gesetzliche Bestimmungen in den jeweiligen
Betreiberländern sind bei der Benutzung von
Staplern mit Treibgasanlage zu beachten.
Für die umgehende Beseitigung von Mängeln
muss der Betreiber sorgen. Bei Mängeln den
autorisierten Service verständigen.
Regelmäßige Überprüfung des
Schadstoffgehaltes im Abgas
Der Betreiber muss den Schadstoffgehalt im
Abgas wiederkehrend in regelmäßigen Zeit-
abständen, mindestens jedoch halbjährlich
durch eine befähigte Person prüfen lassen.
Die nationalen Vorschriften beachten! In
Deutschland gemäß § 37 der Berufsgenos-
42
173372 DE - 03/2017
Sicherheit

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Diese Anleitung auch für:

Rx70-18Rx70-20

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