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Still RX70-16 Originalbetriebsanleitung Seite 297

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Bedienung
GEFAHR
Explosionsgefahr beim Auftauen der
Gasanlage!
Gas kann durch übermäßige Hitze,
offene Flammen oder glühende und
Funken schlagende Gegenstände
entzünden und explodieren. Einge-
frorene Anlagenteile dürfen nur mit
Warmluft oder Warmwasser bzw.
warmen Sandsäcken oder derglei-
chen aufgetaut werden. Die Tem-
peratur der zugeführten Wärme darf
50 °C nicht überschreiten. Warm-
luft darf nicht unmittelbar mit einem
Heizgerät, z. B. einem Heißluftfön,
zugeführt werden. Das Gas kann sich
an der Heizspirale solcher Geräte ent-
zünden. Die Zuführung von Warmluft
über einen Warmluftschlauch ist zu-
lässig.
– Eingefrorene Anlagenteile mit einer
Temperatur < 50 °C auftauen.
– Heizgeräte in ausreichendem
Sicherheitsabstand zum Stapler
aufstellen.
Folgende Sicherheitsegeln stets beachten:
• Sicherheitstechnische Richtlinien für
Flüssiggas-Kraftfahrzeuge beachten.
• Den Treibgastank nur durch unterwiesene
Personen befüllen lassen.
• Den Treibgastank nur an nicht erlaubnisbe-
dürftigen Füllanlagen befüllen.
• Vor Anschluss der Füllpistole prüfen, ob
der Treibgastank (1) bzw. die Armatur (2)
Mängel aufweist.
• Prüffristen der Druckbehälterverordnung
unbedingt einhalten. Maßgebend ist das
letzte auf dem Behälter eingeschlagene
Prüfdatum. Behälter mit abgelaufenem
Prüfdatum nicht in Betrieb nehmen. Die
nationalen Vorschriften beachten!
• Bei festgestellten Mängeln oder Über-
schreitung der Prüffrist den Treibgastank
nicht befüllen.
• Leitungen und deren Ausrüstungsteile für
Gas in Flüssigphase und Treibgasbehälter
keiner unzulässigen Wärme aussetzen.
• Explosionen von Gasflaschen oder Treib-
gasanlagen, auch wenn sie nicht zu Un-
fällen führten, der Berufsgenossenschaft
173372 DE - 03/2017
4
Tanken
285

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Diese Anleitung auch für:

Rx70-18Rx70-20

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