Beschreibung
3.1 Anwendungsbereich
Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
Explosionsgeschützte elektrische Maschinen entsprechen den Normen der Reihen IEC / EN
60034 und IEC / EN 60079. Betreiben Sie die Maschine in explosionsgefährdeten Bereichen
nur nach Maßgabe der zuständigen Aufsichtsbehörde. Der Aufsichtsbehörde obliegt die
Feststellung der Explosionsgefährdung und Zoneneinteilung. Zündschutzart, sowie
besondere Auflagen sind auf dem Leistungsschild bzw. in der Prüfbescheinigung
angegeben. Ist die Bescheinigungsnummer durch ein X ergänzt, beachten Sie die
besonderen Hinweise in der Betriebsanleitung oder falls vorhanden in der EG- bzw. EU–
Baumusterprüfbescheinigung oder im IECEx Certificate of Conformity zum sicheren Betrieb
der Maschine.Der Betrieb am Umrichter muss bescheinigt sein. Beachten Sie unbedingt die
gesonderten Herstellerhinweise.
Explosionsgefahr durch hybride Gemische
Hybride Gemische sind Vermischungen von brennbaren Stäuben mit explosiblen Gas–
Luftgemischen, die bei gleichzeitigem Auftreten gemeinsam eine gefährliche
explosionsfähige Atmosphäre bilden können. Dabei können Veränderungen der
sicherheitstechnischen Kenngrößen auftreten, wie z. B. Änderung der Zoneneinteilung,
Zunahme des Explosionsdruckes, Verringerung der Mindestzündenergie und eine
Verringerung der einzuhaltenden Maximaltemperaturen.
Es kann zu einer Explosion kommen. Tod, schwere Körperverletzung und Sachschäden
können die Folge sein.
● Aus diesem Grund müssen beim Auftreten von hybriden Gemischen die relevanten
Kenngrößen sowohl für Gas (Zonen 0, 1 und 2) als auch für Staub (Zonen 20, 21 und 22)
betrachtet werden. Ob bei einem bestimmten hybriden Gemisch die für eine Zündung
maßgebenden Kenngrößen ungünstig beeinflusst werden, muss im Einzelfall durch eine
hierfür kompetente Stelle beurteilt werden.
● Motoren mit Doppelbeschilderung für G ("Gas") und D ("Dust") dürfen bei gleichzeitigem
Auftreten nur nach vorheriger Prüfung der Eigenschaften der hybriden Gemische durch
den Anwender eingesetzt werden.
Zündschutzart Ex db
Die Maschine inklusive Anschlusskasten ist in der Zündschutzart „Druckfeste Kapselung"
Ex db nach IEC / EN 60079-0 und IEC / EN 60079-1 ausgeführt und für den Betrieb in
Zone 1 oder Zone 2 nach IEC / EN 60079-10-1 vorgesehen.
Zündschutzart Ex db eb
Die Maschine ohne Anschlusskasten ist in der Zündschutzart „Druckfeste Kapselung" Ex db
nach IEC / EN 60079-0 und IEC / EN 60079-1 ausgeführt. Der Anschlusskasten ist in der
Zündschutzart „Erhöhte Sicherheit" Ex eb nach IEC / EN 60079-0 und IEC / EN 60079-7
ausgeführt. Die Maschine und der Anschlusskasten sind für den Betrieb in Zone 1 oder
Zone 2 nach IEC / EN 60079-10-1 vorgesehen.
Zündschutzart Ex tb, Ex tc
Optional ist diese Maschine in der Zündschutzart "Schutz durch Gehäuse" (Ex t) nach
IEC / EN 60079-0 und IEC / EN 60079-31 ausgeführt. Sie darf dann in
explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 21 und 22 in der Zündschutzart Ex tb und der
Zone 22 in der Zündschutzart Ex tc nach IEC / EN 60079-10-2 betrieben werden.
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1MB155 / 1MB555 AH 71 ... 355
Betriebsanleitung, 12/2018, A5E41926185A