5.1.1 BESONDERE VORKEHRUNGEN FÜR
DEN BRANDSCHUTZ BEI BODENBELAG
IM NAHBEREICH DER FEUERSTELLE
Bei Teppichboden, Parkett, etc. ist eine
Funkenschutzvorlage aus einem feuerfesten
Bodenbelag und nicht brennbarem
Material (z.B. Naturstein) herzustellen.
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