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Absperrvorrichtung Im Abgasweg; Drosselvorrichtung; Schutz Im Bereich Vor Der; Fußböden - Spartherm Mini 2L Aufbauanleitung

Brennzellen
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4. ABSPERRVORRICHTUNG
IM ABGASWEG
Offene Kamine mit Spartherm-Brennzellen dürfen eine Absperr-
vorrichtung im Abgasweg haben. Die Absperrvorrichtung darf die
Prüf- und Reinigungsarbeiten an Verbindungsstücken nicht behin-
dern und sich nicht selbstständig schließen können. Die Stellung
der Absperrvorrichtung muss von außen erkennbar sein, z.B. an der
Stellung des Bedienungsgriffes. Absperrvorrichtungen dürfen nur im
Abgassammler, Abgasstutzen oder im Verbindungsstück eingebaut
werden. Anstelle der Absperrvorrichtung können bei Brennzellen
mit Feuerraumtüren Drosselvorrichtungen angeordnet werden.

4.1 DROSSELVORRICHTUNG

Drosselvorrichtungen dürfen nur im Abgasstutzen oder im Verbin-
dungsstück eingebaut werden. Drosselvorrichtungen müssen leicht
bedienbar sein. Sie müssen Öffnungen als Kreisanschnitt bzw.
Kreisabschnitt haben, die in zusammenhängender Fläche nicht
weniger als 3% der Querschnittsfläche, mindestens aber 20 cm
groß sind; die Stellung der Drosselvorrichtung muss an der
Einstellung des Bedienungsgriffes erkennbar sein.

5. SCHUTZ IM BEREICH VOR DER

FEUERRAUMÖFFNUNG
5.1 FUSSBÖDEN
Vor den Feuerungsöffnungen von Feuerstätten mit verschlossenem
Feuerraum sind Fußböden aus brennbaren Baustoffen durch ei-
nen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen zu schützen. Der Belag
muss sich nach vorn auf mindestens 50 cm und seitlich auf minde-
stens 30 cm über die Feuerungsöffnung hinaus erstrecken.
Vor Feuerstätten, die offen betrieben werden können, sind Fußbö-
den aus brennbaren Baustoffen nach vorn entsprechend der Höhe
des Feuerraumbodens bzw. des Feuerbocks über dem Fußboden
zuzüglich 30 cm (jedoch mindestens 50 cm), seitlich entsprechend
der Höhe des Feuerraumbodens bzw. des Feuerbocks über dem
Fußboden zuzüglich 20 cm (jedoch mindestens 30 cm) durch einen
Belag aus nicht brennbaren Baustoffen zu schützen. Bei Einbau
eines Stehrosts von mindestens 10 cm Höhe genügen nach vorne
2
50 cm und seitlich 30 cm Brandschutz.
Der nicht brennbare Belag kann aus Keramik (z. B. Kacheln, Flie-
sen), aus Naturstein oder anderen mineralischen Baustoffen
(z. B. Marmor, Granit), aus Metall mit mind. 1 mm Dicke oder aus
entsprechend belastbarem Glas bestehen. Der Belag muss gegen
Verschieben gesichert, befestigt sein.
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