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Grundsätzliche Anforderungen Für Die Errichtung Eines Offenen Kamins; Aufstellräume Und Verbrennungsluftversorgung; Grundsätzliche Anforderungen An Aufstellräume Für Offene Kamine Und Unzulässige Räume; Der Betrieb Von Offenen Kaminen Wird Nicht Gefährdet, Wenn - Spartherm Mini 2L Aufbauanleitung

Brennzellen
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Inhaltsverzeichnis

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2. GRUNDSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN FÜR
DIE ERRICHTUNG EINES OFFENEN KAMINS
Vor Installation der Brennzelle ist unbedingt die einwandfreie Funktion
der Luftsteuerung zu überprüfen und gegebenenfalls in Funktion zu
setzen. Der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister sollte vor dem
Einbau bezüglich der Eignung des Schornsteins und der Ver-
brennungsluftzufuhr befragt werden. Die DIN 18160 und die
DIN 18896 sind zu beachten und anzuwenden. Die zuständigen
Normen DIN EN 13229 sind anzuwenden. Jeder offene Kamin benötigt
einen eigenen Schornstein. Mehrfachbelegung ist nur bei geschlos-
sen zu betreibenden Anlagen erlaubt (Bauart A1).
Die Schornsteinberechnung erfolgt nach DIN 4705 T1, T2 bzw. EN
13384-1 mit dem in dieser Anleitung vorgegebenen Wertetripel. Der
lieferbare Konvektionsmantel kann bei Kachelkaminen entfallen. Die
Einrichtung der Feuerungsanlage erfolgt nach den Fachregeln des
Kachelofen- und Lüftungsbauerhandwerks (TROL-Richtlinien für den
Bau von Kachelöfen, zu beziehen beim Zentralverband Sanitär, Heizung,
Klima, Rathausallee 5, 53729 St. Augustin).
3. AUFSTELLRÄUME UND
VERBRENNUNGSLUFTVERSORGUNG
3.1 GRUNDSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN AN AUFSTELLRÄUME
FÜR OFFENE KAMINE UND UNZULÄSSIGE RÄUME
Die offenen Kamine dürfen nur in Räumen und an Stellen aufgestellt
werden, bei denen nach Lage, baulichen Umständen und Nutzungsart
keine Gefahren entstehen. Insbesondere muss, bei raumluftabhängiger
Ausführung, den Aufstellräumen genügend Verbrennungsluft zu-
strömen. Die Grundfläche des Aufstellraumes muss so gestaltet
und groß sein, dass offene Kamine ordnungsgemäß betrieben wer-
den können.
3.2 DER BETRIEB VON OFFENEN KAMINEN WIRD NICHT
GEFÄHRDET, WENN
... die Anlagen Sicherheitseinrichtungen haben, die Unterdruck im
Aufstellraum selbsttätig und zuverlässig verhindern oder
... die für die offenen Kamine erforderlichen Verbrennungsluftvolu-
menströme und die Volumenluftströme der Entlüftungsanlagen insge-
samt keinen größeren Unterdruck in den Aufstellräumen der offenen Ka-
mine und den Räumen des Lüftungsverbundes als 0,04 mbar bedingen.
3.3 OFFENE KAMINE DÜRFEN NICHT AUFGESTELLT WERDEN:
... in Treppenräumen, außer in Wohngebäuden mit
nicht mehr als zwei Wohnungen
... in allgemein zugänglichen Fluren
... in Garagen
... in Räumen, in denen leicht entzündliche oder explosionsfähige
Stoffe oder Gemische in solcher Menge verarbeitet, gelagert oder
hergestellt werden, dass durch die Entzündung oder Explosion Ge-
fahren entstehen.
Offene Kamine dürfen nicht in Räumen oder Wohnungen errichtet
werden, die durch Lüftungsanlagen oder Warmluftheizungsanlagen mit
Hilfe von Ventilatoren entlüftet werden, es sei denn, die gefahrlose
Funktion des offenen Kamins ist sichergestellt.
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