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Scharfschaltung; Sabotageüberwachung - ABB L240 Produkthandbuch

Einbruchmelderzentrale
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Einbruchmeldesystem L240

Scharfschaltung

Ist eine Einbruchmeldeanlage scharfgeschaltet, führt ein erkannter Ein-
bruchversuch zur Alarmierung. Ist die Einbruchmeldeanlage unscharf, führt
ein Einbruchversuch nicht zur Alarmierung. Die Scharf-/Unscharfschaltung
erfolgt durch eine Scharfschalteinrichtung. Es gibt elektromechanische,
geistige und berührungslose Scharfschalteinrichtungen. Eine elektro-
mechanische Scharfschalteinrichtung besteht aus einem Schaltschloss,
das mit einer mechanischen Verriegelung der Zugangstür verbunden ist.
Bei der geistigen Scharfschalteinrichtung erfolgt das Scharfschalten
z.B. durch ein Zahlenschloss (durch Eingabe einer Zahlenkombination).
Auch eine geistige Scharfschalteinrichtung muss mit einer mechanischen
Verriegelung der Zugangstür verbunden sein.
Die berührungslose Scharfschalteinrichtung besteht aus einer Sensor-
einheit (ASA/ASU).
Zur berührungslosen Bedienung können bis zu 65 Schlüsseltransponder
(STP), welche die eigentliche Identifikation beinhalten, eingelesen und
auch gelöscht werden. Zusammen mit dem Einsatz eines Sperrelements
(ESPE) im Türrahmen, sowie eines Riegelschaltkontaktes (WRK) zur Ver-
schlussüberwachung des Schlosses, wird die mechanische Verriegelung
der Zugangstür gewährleistet.
Die Verbindung von Scharfschalteinrichtung und Verriegelung kann elek-
trisch oder mechanisch erfolgen. In jedem Fall muss sichergestellt sein,
dass ein versehentliches Betreten des Sicherungsbereiches bei scharf-
geschalteter Einbruchmeldeanlage nicht möglich ist (Zwangsläufigkeit).
Sabotageüberwachung
Der Versuch, eine Einbruchmeldeanlage oder Teile der Einbruchmelde-
anlage außer Betrieb zu nehmen oder ihre ordnungsgemäße Funktion
zu beeinträchtigen, muss immer zu einer Sabotagemeldung führen.
Dazu werden die Leitungen und Anlageteile überwacht. Im Zustand
„Scharf" einer Einbruchmeldeanlage muss die Störung einer Sabotage-
überwachung zum Einbruchalarm führen.
Verschlussüberwachung/Zwangsläufigkeit
Zum Erreichen der Zwangsläufigkeit beim Schärfen einer Einbruchmelde-
anlage muss der verschlossene Zustand von Türen, Toren und ggf.
Fenstern überwacht werden. Eine nicht verschlossene Baugruppe muss
zur Scharfschaltverhinderung der Einbruchmeldeanlage führen.
Im Zustand „Scharf" einer Einbruchmeldeanlage darf die Störung einer
Verschlussüberwachung nicht zu einem Alarm führen.
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