TRANSPORT VON GEGENSTÄNDEN IM GEPÄCKRAUM/ANHÄNGERBETRIEB
A
Beladen Sie das Fahrzeug immer so, dass
die Gegenstände bei normaler Nutzung des
Gepäckraums mit ihrer größten Fläche an
der Rückenlehne der Rücksitzbank (Bei-
spiel A) bzw. bei umgeklappten Sitzbankleh-
nen an den Rückenlehnen der Vordersitze
anliegen B.
Wenn S ie G egenstände a uf d ie u mgeklappte
Rückenlehne laden möchten, müssen Sie
die Kopfstützen zurückziehen, bevor Sie die
Rückenlehne umklappen;; dadurch kann die
Rückenlehne maximal nach vorne gegen
das Sitzbankkissen gedrückt werden.
B
Die G egenstände m it d em g röß-
ten Gewicht sollten immer
direkt auf dem Gepäckraumbo-
den a ufliegen. I st d as F ahrzeug
mit Verzurrösen am Gepäckraumboden
ausgestattet, diese zum Fixieren trans-
portierter Gegenstände benutzen. Das
Ladegut ist so zu sichern, dass bei hef-
tigem Bremsen keinerlei Gegenstände
nach vorne auf die Insassen geschleu-
dert werden können. Die Schlosszungen
der hinteren Sicherheitsgurte stets in die
Gurtschlösser einrasten, auch wenn sie
nicht benutzt werden.
C
Normales Fahrgestell C = 832 mm
Langes Fahrgestell:
– 5-Sitzer C = 981 m m
– 7-Sitzer C = 980 m m
Zulässige S tützlast, z ulässige A nhänge-
last, gebremst und ungebremst: Siehe
Kapitel 6 unter „Gewichte".
3.37